Nach Ende der Altersteilzeit besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Sofern Sie nach Ende der Altersteilzeit noch keine abschlagsfreie Rente beziehen können, haben Sie auch noch die Möglichkeit diese Abschläge auszugleichen.
Über die Auswirkungen einer freiwilligen Versicherung, eine eventuelle Ausgleichzahlung für Rentenabschläge und Ihre Rentenansprüche nach Ende der Altersteilzeit können wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter informieren.