Lt. Renteninformation 2009 ist für einen Mann ( geb. 16.3.1947 )die Regelaltersgrenze am 15.4.2012 erreicht und der Rentenbeginn ist dann der 1.5.2012. Es besteht allerdings ein ATZ-Vertrag mit Auslauf 31.01.2011.
Stimmt es, dass es in diesem Fall (Rentengebinn nach ATZ)bei einem Rentenantritt zum 1.2.2011, "nur" zu 14 Monaten x 0,3% kommt = -4,2 % ( also gerechnet auf den 31.3.2012 ) oder müssen wir mit 15 Monaten Abzug rechnen?
Danke für eine Info.
28.04.2009, 18:47
von
uschisiggi
28.04.2009, 22:27
von
Schade
ja das stimmt, wei bei der Rentenart AR nach ATZ nichts angehoben wird.
Dass die "lächerlichen 0,3% mehr" Sie aber auch wahrscheinlich nicht sonderlich zurückgeworfen hätten.....grins
29.04.2009, 08:34
Experten-Antwort