Hallo Besucher,
Personen, die eine selbständige Tätigkeit in nur geringfügigem Umfang ausüben, sind versicherungsfrei. In diesen Fällen besteht keine Versicherungspflicht.
Eine geringfügige selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit regelmäßig 450 EUR im Monat nicht übersteigt.
Sollten Sie diesen Betrag allerdings regelmäßig überschreiten, empfehle ich Ihnen tatsächlich sich mit dem Vordruck V0023 zu beschäftigen.