Guten Tag,
leider konnte man mir diese Frage telefonisch nicht richtig beantworten.
Da ich über eine Internetseite (Mode/Beauty- Blog) verfüge, muss ich ein Nebengewerbe anmelden, da ich auch Werbung schalten will und somit Einnahmen generiere.
Meine Fragen:
- muss ich auch hier die Rentenversicherung informieren?
- gibt es eine Freigrenze (wie bei Mini Job) bis 450€?
- wann muss ich die Rentenversicherung informieren? Direkt von Anfang an oder erst wenn ich sehe dass ich die Grenze von 450€ erreiche?
Laut §2 SGB VI (Selbständige Tätigkeit) zähle ich nicht zu den versicherungspflichtigen Personen.
Bei telefonischer Auskunft sowie Auskunft im Chat der Rentenversicherung teilte man mir mit, ich solle den Bogen V0023 ausfüllen und man würde mein Anliegen prüfen.
Jedoch sehe ich es nicht ein, irgendwas prüfen zu lassen, was evtl. auf mich gar nicht zutrifft.