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Rentenbeiträge Selbständige

von BerndGuss29.12.2008 | 22:04
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe seit einiger Zeit einige Fragen, die mir so richtig niemand beantworten kann. Ich hoffe, dass mir hier geholfen wird. Ich bin verheiratet und habe Kinder. Ich war bis 2005 Harz4-Empfänger. Dann habe ich mich selbständig gemacht. Anfangs hatte ich einen Auftraggeber und bis zu 10 Mitarbeiter auf 400 Euro-Basis gehabt. Seit einem Jahr habe ich zwei Auftraggeber und habe nur einen Mitarbeiter auf 400 Euro-Basis. Ab dem 1.1.2009 habe ich zwei Auftraggeber aber ich werde bei beiden selber arbeiten, da bei dem einen, wo mit Mitarbeiter gearbeitet hat, die Stunden gekürzt wurden. Somit heisst es, dass ich 6 Tage die Woche selber arbeite. Für den einen Auftraggeber 4-6 Tage die Woche und für den anderen 1-2 Tage die Woche. Ich bin weiterhin auf der Suche nach Aufträgen für mich als Subunternehmer. Am liebsten würde ich 4 für den festen Auftraggeber und jeweils 1 für die anderen beiden Auftraggeber die Woche arbeiten. Nun meine Frage: Muss ich für mich Rentenbeiträge bezahlen? Bisher habe ich keine Beiträge für mich gezahlt. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine hilfreiche Antwort bekommen könnte. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. MfG Bernd Guss

7 Antworten

Unbekanntam 29.12.2008 | 22:30
Sofern Sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig sein sollten, können Sie sich für die ersten drei Kalenderjahre (also das Anfangsjahr + 3 volle Jahre noch) AUF ANTRAG befreien lassen. Die Befreiung geht NICHT rückwirkend. Sie gilt erst ab Antragsstellung. Soll heißen, dass Sie evtl. die Pflicht umgehen, sofern Sie in die Beratungsstelle kommen. Wenn man zuspät kommt, kann man nix mehr rückwirkend machen. Argumente wie, dass hat mir aber keiner gesagt, spielen keine Rolle. Sich zu informieren ist quasi die bürgerliche Pflicht.
BerndGussam 29.12.2008 | 22:37
Danke für die schnelle Beantwortung meiner Email. Ich bin im Bewachungsgewerbe tätig. Ich habe zur Zeit zwei Auftraggeber und verdiene als Beispiel 1500 Euro bei dem einem und 500 bei dem anderen Auftraggeber. Ich werde bald noch einen weiteren Auftraggeber haben. Dann verdiene ich als Beispiel: 1500 bei dem einen, und jeweils 500 bei den anderen beiden. Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass man von den Rentenbeiträgen befreit ist, wenn man mehr als nur einen Auftraggeber hat. Ist das so? Gibt es eine private und günstigere Rentenversicherung, die mal als anerkannte Alternative abschliessen könnte?
Unbekanntam 29.12.2008 | 22:15
Hallo, sobald Sie mindestens einen Arbeitnehmer haben, der monatlich Brutto mehr als € 400 verdient oder mehrere geringfügige Beschäftigte, die in der Summe zusammen mehr als € 400 verdienen, sind Sie nie versicherungspflichtig. Nun haben Sie aber keine Beschäftigte mehr, so dass Sie über diese schienen nicht rauskommen. Jetzt wird geschaut, was Sie beruflich konkret machen. Sofern Sie eine lehrende Tätigkeit oder eine pflegende Tätigkeit ausüben und Ihr monatlicher Gewinn über € 400 ist, wären Sie versicherungspflichtig, da Sie keine Beschäftigte haben. Trifft auch das nicht zu, wird geschaut, ob Sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind. Das heißt, Sie können auch tausende Auftraggeber haben, sofern Sie mindestens 5/6 Ihrer Einnahmen von einem Auftraggeber haben, sind Sie versicherungspflichtig. Ich rate Ihnen unverzüglich die nächste Beratungsstelle aufzusuchen. Dort wird man mit Ihnen einen Fragebogen aufnehmen und dann verbindlich feststellen, ob Sie pflichtig sind oder nicht. Wegschauen nützt Ihnen nichts. Auf lang oder kurz kommt es drauf, dass Sie selbständig sind. Dann wird von Amtswegen geprüft. Sollte sich dann rausstellen, dass Sie hätten zahlen müssen, wird die gesamte Summe auf einmal fällig. In der Regel ist dann soviel Schuld angelaufen, dass man mit kleinen Raten, es nicht zahlen kann. Selbst wenn Sie versicherungspflichtig sind, würde ich mich nicht freuen. Kein Beitrag heißt zugleich, dass Sie später kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben oder die Altersrente so niedrig ist, dass Sie nicht wissen, wie sie mit dem Geld klar kommen sollen. Ich hoffe, Sie gehören nicht zu den Leuten, die nichts einzahlen und wenn's dann soweit ist, beim Berater das Ohr vollheulen, wie schlimm der Staat ist, und das man doch immer gearbeitet hat usw. Vergessen Sie eins nicht. Die Rentenversicherung ist kein Sozialamt. Es ist eine staatliche Versicherung; soll heißen von nix kommt nix.
Unbekanntam 29.12.2008 | 22:47
Hallo, sofern man mehrer Auftraggeber hat ist man nicht versicherungspflicht, es sei denn, dass 5/6 der Einnahmen von einem Auftraggeber kommen. 1. Auftraggeber = 1500 € 2. Auftraggeber = 500 € In der Summe sind es 2000 € 5/6 von € 2000€ sind 1666,67 € -> keine Versicherungspflicht, da Sie nicht 5/6 Ihrer Einnahmen von einem Auftraggeber bekommen. Ich rate Ihnen dennoch, den Sachverhalt schriftlich durch die Beratungsstelle abklären zu lassen. In Foren kann keine abschließende 100% verbindliche Aussage getroffen werden! Anbieterempfehlung dürfen nicht gegeben werden, damit die Neutralität des Forum, welches der gesetzlichen Rentenversicherung angehört, gegeben ist. Der Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass es mehrere Risiken absichert. So wird die Langlebigkeit durch eine Altersrente, die vorzeitige schwere Erkrankung durch eine Erwerbsminderungsrente und der Todesfall durch Witwen- und Waisenrente teilweise abgesichert. Das diese drei Risiken nur die Grundversorgung abdecken ist denke ich mittlerweile bekannt. Eine private Auftstockung ist sicherlich daher sinnvoll. Damit Sie aber die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung wie die Erwerbsminderungsrente nicht verlieren, müssen bestimmte gesetzlichen Rahmenbedingen erfüllt werden. Das würde hier im Forum den Rahmen sprengen, da dies vom Versicherungslauf jedes einzelnen abhängen kann. Daher bitte an die Beratungsstelle gehen. Dort bekommen Sie eine individuelle Beratung. Beachten Sie jedoch eins: Die gesetzliche Rentenversicherung prüft bei der Weiterversicherung der Erwerbsminderungsrente nicht Ihren Gesundheitszustand! Dagegen die private will wissen, was Sie alles schon hatten. Eventuell wird man garnicht aufgenommen oder bestimmte Krankheiten ausgeschlossen. Fürs Alter lesen Sie sich bitte im Forum über die Riester und Rürup-Rente ein.
Dr. Pingeligam 30.12.2008 | 11:08
nur der Vollständigkeit halber: 1. wer sagt denn, dass Sie wirklich selbständig tätig sind? Stichwort Scheinselbständigkeit, ggf. ein Verfahren nach § 7a SGB IV einleiten (Statusfeststellung). 2. Mitteilungspflichten gegenüber der RV ergeben sich für Selbständige aus § 196 SGB VI.
Unbekanntam 30.12.2008 | 17:10
Hallo, da mache ich mir keine Sorgen. Nach dem er auch schon mal Angestellte hatte, sind Ihre Bedenken ausgeschlossen.
BerndGussam 30.12.2008 | 22:35
Ich bin 100pro kein Scheinselbständiger, denn bisher hatte ich immer Angestellte gehabt. Wie schon geschrieben gab es auch Anfangs Zeiten, wo ich um die 10 Angestellte hatte. Die meisten waren auch 400 Euro eingestellt und ich hatte auch welche auf Teilzeit eingestellt. Habe leider einige Aufträge verloren und bin wieder auf der Suche nach Aufträgen!
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