Hallo, Andrea,
in Ergänzung zur Aussage von „DRV“ ist es grds. möglich weiterhin während Ihrer Abwesenheit freiwillige Beiträge in das gesetzliche Rentenversicherungssystem zu zahlen. Ob und in welcher Höhe es in Ihrem konkreten Fall Sinn macht hängt von vielerlei verschiedenen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen für die Bestimmung Ihrer individuellen Situation eine ausführliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Evtl. wird es zuvor erforderlich werden Ihr Rentenversicherungskonto erst einmal zu klären, also auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Sachverhalte mitaufzunehmen.