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Experten-Antwort

Rentenbeitrag bei Tätigkeit als Rentner?

von Reiner Dieckmann12.05.2017 | 19:16
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7 Antworten

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Hallo habe meine Regelaltersrente erreicht und bin in Rente. Jetzt ist man an mich herrangetreten, ob ich für ca. ein halbes Jahr eine Schwangerenvertretung übernehmen würde. Meine Frage ist, muß ich auch Rentenbeiträge zahlen oder werden diese freigestellt. Würde ich durch Beiträge meine jetzige Rente aufstocken? Danke für eine verbindliche Antwort. Gruß Reiner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reiner Dieckmann,

den Ausführungen von Klugpuper, W*lfgang und KSC schließen wir uns an.

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6 Antworten

Klugpuperam 12.05.2017 | 19:29
Ihr Arbeitgeber muss Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Sie können sich das aussuchen. Grundsätzlich müssten Sie nicht zahlen. Sie können aber gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass Sie weiter einzahlen wollen. Wenn Sie das tun, dann wirken sich die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil) rentensteigernd aus. Ohne Ihre Einzahlung entfaltet der Arbeitgeberbeitrag keine rentensteigernde Wirkung. Die zusätzlichen Beiträge steigern Ihre Rente immer mit Wirkung zum 01.07. des Folgejahres. Genaueres erfahren Sie in der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Vertrauens oder in W*lfgangs Versicherungsamt.
W*lfgangam 12.05.2017 | 20:04
...*Lieber Arsch Sie/liegt sicher außerhalb meiner Zuständigkeit ;-))) Hallo Reiner Dieckmann, wie Klugpuper schon ausgeführt hat, haben Sie ab 01.07. die Wahl - Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit. Wählen Sie die Versicherungspflicht, kostet Sie es 16,65 im Monat, also rd. 200 EUR im Jahr. Dafür wird Ihre Rente jeweils zum 01.07. für abgelaufene 12 Monate um rd. 4,80 EUR aufgestockt/Jahresrentenzuwachs bei etwa 50 EUR 'netto'. Sie sehen, dass Sie ihren Beitrag bereits nach 4 Jahren Rentenbezug wieder raus haben. Und von Jahr zu Jahr erhöht sich der mtl. Rentenzuwachs etwa mehr - hängt mit den 'komplizierten' Berechnungen mit dem Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersrente zusammen (bei 17 Jahren Minijob wird sich der Rentenzuwachs bereits verdoppeln, dann liegen Sie bei 50 % 'Rendite' ...Durchhalten ;-)) Aus meiner Sicht ist das äußert 'rentable', schneller können Sie keinen Gewinn machen ('Rendite' = 25 % bereits im ersten Jahr) ...wenn Sie allerdings die 16,65 im Monat zusätzliche zum Leben brauchen, müssen Sie die Versicherungsfreiheit im Minijob wählen. Gruß w.
KSCam 12.05.2017 | 20:56
W*lfgang, Sie haben die Minijovariante im Beispiel erwähnt. Das ist aus der Frage nicht herauszulesen, stand nur Schwangerscaftsvertretung da, das ist nicht zwangsläufig ein Minijob. Bei höherem Verdienst zählt man nicht 3,7% sondern 9,35% selbst. Das sollte sich dann nach etwa 8 Jahren gerechnet haben.
Klugpuperam 13.05.2017 | 08:14
Und W*lle, der Teil der Flexirente gilt schon seit 01.01.2017. Aber der Hinweis auf die Zuschläge ist richtig und nicht unerheblich, egal ob Minijob oder "normale" versicherungspflichtige Beschäftigung.
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