Hallo Manuela Z.,
als von der Versicherungspflicht Befreite können Sie sich jederzeit freiwillig in der DRV versichern. Eine Frist gibt es dafür nicht, zweckmäßigerweise stellen Sie den Antrag auf freiwillige Beitragsleistung spätestens 8 Monate vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze.
Vordruck zur Antragstellung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
> Gibt es eine Frist zur Kontenklärung nach Beitragskündigung? Ich habe 2 Jahre im Kopf, diese laufen im Febr. 2017 ab.
Eine Frist in dem Sinne nicht. Es ist nur so, dass Sie von der DRV nach Aufforderung (ab Alter 43 alle 6 Jahre wieder) eine Frist zur Mitwirkung von 6 Monaten gesetzt bekommen. Reagieren Sie nicht, bekommen Sie eben einen Feststellungsbescheid mit den bekannten Zeiten. Höflicherweise sollten Sie das kurze Rückantwortschreiben zurücksenden, damit Ihr Rentenkonto "mit Ihrer Mitwirkung" als geklärt markiert werden kann.
> Ist es möglich den Betrag der Rentenversicherung auf das Versorgungswerk zu übertragen?
Nein, 2 getrennte Systeme mit eigenen Gesetzen.
Gruß
w.