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Rentenberechnung

von Baldrentner06.02.2009 | 11:37
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine kurze Frage an die Wissenden: Wie hoch muß derzeit das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen sein, um ein Rentenpunkt zu erhalten? Die Gesamtpunktzahl wird dann mit dem Wert 26,56 multipliziert ? Danke schön, für die Antwort.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Betrag von Schiko, 30.879 Euro, ist richtig.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zwei Anmerkungen möchten wir zu dieser Diskussion machen.

Erstens, die Frage von Baldrentner wurde wie dieser ausdrücklich erwähnte zu seiner Zufriedenheit beantwortet, hatte er doch selbst den aktuellen Rentenwert von 26,56 Euro angeführt. Eine weitergehende Antwort über den Durchschnittsverdienst hinaus war somit nicht gefordert.

Zweitens, der Gesetzgeber hat sich in § 256a SGB VI ausdrücklich für das Verfahren entschieden, die Beitragsbemessungsgrundlage für das Beitrittsgebiet umzurechnen. Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Beitrittsgebiet und im alten Bundesgebiet treten nach § 254b SGB VI bei der Ermittlung des Monatsbetrages der Rente an die Stelle der persönlichen Entgeltpunkte persönliche Entgeltpunkte (Ost) und an die Stelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) - § 255a SGB VI -. Sind persönliche Entgeltpunkte (§ 66 SGB VI) und persönliche Entgeltpunkte (Ost) -§ 254d SGB VI - vorhanden, werden Monatsteilbeträge durch Vervielfältigung mit dem aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI) bzw. dem aktuellen Rentenwert (Ost) - § 255a SGB VI ermittelt, die als Summe den Monatsbetrag der Rente ergeben. Dies stellt die geltende Rechtslage dar! Zu den allgemeinen politischen Diskussionen, die hier angeklungen sind werden wir uns nicht weiter positionieren, da diese für den Ratsuchenden keine Hilfe darstellt.

18 Antworten

-_-am 06.02.2009 | 11:51
Die aktuellen Werte zur Berechnung der gesetzlichen Renten finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Schiko.am 06.02.2009 | 11:55
Euro 30.879 vorläufig für das Jahr 2009. MfG.
Schoki.am 06.02.2009 | 12:20
siehe Antwort Schiko.
Laieam 06.02.2009 | 13:58
Ich meine einem früherem Forumsbeitrag entnommen zu haben, dass bei gleichem Bruttogehalt die Rentenpunkte für einen Ostdeutschen höher sind, als für einen Westdeutschen. Also müsste die Antwort differenziert ausfallen.
Maxam 06.02.2009 | 14:03
Also wenn ich nicht blind bin,war die Frage von Baldrentner,wie hoch der Durchschnittsverdienst sein muss um einen Punkt zu erhalten??? Daher fällt die folgende Aussage "Ich meine einem früherem Forumsbeitrag entnommen zu haben, dass bei gleichem Bruttogehalt die Rentenpunkte für einen Ostdeutschen höher sind, als für einen Westdeutschen. Also müsste die Antwort differenziert ausfallen" meines Erachtens unter die Rubrik : sinnloser Mist. Also differenzieren SIE sich und gut ist!!
-_-am 06.02.2009 | 15:23
Die Berechnungswerte gibt es für die alten und neuen Bundesländer zum Teil mit unterschiedlichen Werten, da in der Rentenversicherung auf den wirtschaftlich unterschiedlichen Stand in beiden Teilen Deutschlands Rücksicht genommen wird. Das gilt nicht für das Durchschnittsentgelt. Die - endgültigen und vorläufigen - Durchschnittsentgelte werden zur Ermittlung von Entgeltpunkten bei der Rentenberechnung, das endgültige Durchschnittsentgelt auch für die Ermittlung des aktuellen Rentenwertes benötigt. Sowohl das Durchschnittsentgelt als auch das vorläufige Durchschnittsentgelt werden in die Anlage 1 zum SGB 6 eingestellt. Die aus den Werten im alten Bundesgebiet ermittelten Durchschnittsentgelte gelten aber auch im Beitrittsgebiet, in dem zurzeit noch ein niedrigeres Lohnniveau als im alten Bundesgebiet besteht. Damit die niedrigeren Entgelte (Ost) für den Vergleich mit den Durchschnittsentgelten (West) hochgewertet werden können, bedarf es der Festlegung eines Umrechnungswertes. Dieser wird in die Anlage 10 zum SGB 6 eingestellt und entspricht dem Verhältniswert von Durchschnittsentgelt (West) zum Durchschnittsentgelt (Ost). Die Verhältniswerte (Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittgebiets) finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/anlage_10_579.html
-_-am 06.02.2009 | 15:26
Wenn man keine konstruktive Erläuterung zu einer Frage beitragen kann, sollte man sich die Mühe eines unqualifizierten Beitrags lieber ersparen. Sie hilft dem Fragesteller nämlich kaum weiter.
Schiko.am 06.02.2009 | 17:54
Gerade umgekehrt es ist, Sie haben ja nur 26,56 genannt. Richtig dagegen ist, für die neuen Bundesländer ist der Wert 23,34 Euro je EP. Bei 30896 Bruttoverdienst im Osten ( eher selten) erfolgt eine Hochwer- tung mit Faktor 1,1868 %, für 2009 sind es fiktiv 36.667 Verdienst : 30896 ergeben sich 1,1868 EP. x 23,34 27,70 Rentenwert. Ist der Verdienst realistisch gesehen um 10% geringer als 30896 komme ich auf 27.807 und bei 1,1868 % Hochwertung fiktiv auf 33.001 : durch 30.896 sind 1,0713 EP. x 23,34 25,04 Rentenwert. Setze mich deswegen zur Zeit mit Plusminus auseinander, meines erach- tens wurden in der Sendung vom 20.1.2009, falsche Berechnungen genannt. Schade, dass sich die Deutsche Rentenversicherung- angeblich Lieferant der Zahlen- sich hierzu nicht äußert. Auch ich bin nur ein Laie, Herr Laie. Mit freundlichen Grüßen.
Baldrentneram 07.02.2009 | 10:47
bitte keinen Streit,# die Antwort von Schiko. 30.879 ist für mich genau richtig und zwar so korrekt geantwortet, wie ich gefragt habe, Danke schön !
Betroffeneram 07.02.2009 | 16:47
Hallo und guten Abend, die Beiträge von Schiko und -_- sind gut.Die Realität ist aber auch: jährlicher Bruttodurchschnittsverdienst(statistisch)gilt für alte und neue BL gleich.Wenn 2009- 30879,-€ (Durchschnittsentgelt),dann sind das 2573,25€ Brutto pro Monat im Jahr um 1,0 RP zu erreichen. In alte u. neue BL. 2573,- € Brutto ist unrealistisch für die neuen bundesländer(Ausnahmen)! Der Schnitt liegt im wahren Leben in meiner Region(neue BL) bei Männer ca. 1200,-€ bis 1800,-€ Brutto. Das sind 0,4663 RP bis 0,6995 RP. Der Faktor 1,1868 oder 18,68% Aufschlag ist als Angleich zum Verdienst alte BL so geregelt wie -_- es prima erklärt hat. Mit dem Hochrechnungsfaktor sind das dann : 0,5534 RP bis 0,8302 RP. Diese RP werden mit dem Faktor 23,34€(Ost) multipliziert.Es gibt nur diesen. Der Hochrechnungsfaktor ändert sich jährlich gegen (1,0) aber der Rentenwert Ost bleibt(außer Regierung bestimmt Rentenerhöhung). So erklärt und rechnet die Dt.RV! Nun kann man ausrechnen, was ein Ostdeutscher Rentner bei genannten Bruttoverdienst wirklich an Rente erhält oder wie hoch die Rente ausfallen könnte. MfG - Betroffener
Schiko.am 08.02.2009 | 09:50
Mit der Nennung der Verdienste in Ost rennen Sie bei mir offene Türen ein. Dies war doch auch der Grund dafür, dass die Prozente der Hochwertung nach der Wiedervereinigung eingeführt wurden, um wenigstens einiger- maßen bei der Rente auszugleichen. Was glauben Sie was bei uns in Westen los wäre, wenn der Rentenwert statt 23,34 auch 26,56 wäre. Es gibt doch heute noch Verrückte bei uns die gerne den Mörtel rühren wollten wenn die Mauer wieder aufgebaut würde. Mir ist auch bekannt, dass trotz verschiedener Bemessungsgrenzen-im Osten niedriger wie im Westen- bei der Entgeltpunktberechnung der Westdurchschnitt herangezogen wird. Habe ja auch hier schon auf die Sendung Plusminus vom 20.1.im Ersten hin- gewiesen. Gerade Sie und andere müssten doch zu Tausenden bei Plusminus die Darstellung in dieser Sendung reklamieren. Dies habe ich längst getan, auch postwendend Nachricht erhalten mit dem Inhalt, diese Ausrechnung resultiert auf Ausrechnungen der Rentenver- sicherung .Die Behauptungen in dieser Sendung: 1- Thilo Blänsdorf Lotse am Flughafen Leipzig, er verdient 8.400 im Monat, auch sein Gehalt wird höher bewertet und dies zeigt, seine Rente beträgt derzeit 2271 im Westen würde sie auf 2145 im Monat sinken. 2- Helge Stein , als Beschäftigter im Altenheim ist der verdienst West/Ost schon gleich, auch hier hat Plusminus gerechnet. Bei 2500 Euro Brutto im Monat kann er mit 1340 Euro Rente rechnen. Würde er im Osten arbeiten, erhöhte sich der Wert auf 1585 Euro im Monat. 3- Thomas Rücker-Klapper ist Rampagent am Frankfurter Main-Flug- hafen . Sein Gehalt von 2800 Brutto liegt etwas über dem Durch- schnittslohn Im Westen ( 2573 meine ich) Wenn ich jetzt sehe, das ich 35 Jahre in West einbezahlt habe bekomme ich mit 1630 weniger raus, als mir im Osten mit 1909 monatlich zu- stehen würden. Ich halte diese Ausrechnungen unbedingt für falsch.Eines weiß ich aber sicher-bin kein Mathematiker-immer den Verdienst bis zur Bemessungs- größe in den letzten 35 Jahren angenommen ergeben 63.8141 EP. West x 26.56 RW. eine monatliche Bruttorente von 1695, nur 65 Euro höher als der von Plusminus errechnete Betrag von 1630 bei 2800 Euro Monats- verdienst. Nachzulesen bei Aufruf im Internet I. Programm,über die Sendung am 20.01. 2009 von Plusminus. Will hierzu nur eine paar Monatsverdienste nennen als Vergleich zu den genannten 2800 Bruttoverdienst zu Beispiel - 3- . 1972 E. 1065 1977 E. 1738 1982 E. 2403 1987 E.2914 1997 E. 4192 2002 E. 4500 und 2007 5250 monatlich Brutto. Bei 2800 monatlich 1630 Rente im Westen, immer bis zur Bemessungs- grenze von 1973 bis 2007 nur 1695 Rente, dies gilt sinngemäß auch für die genannte Ostrente von sogar 1909 Euro. Da kann doch was nicht stimmen, lasse mich gerne hier berichtigen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 08.02.2009 | 12:39
Da kann man halt niichts machen. MfG.
Enttäuschteram 08.02.2009 | 12:17
Herr Schiko, bisher waren Sie mir eigentlich sympatisch, nach Ihren letzten Ausführungen nicht mehr so richtig !
Weiterhin Enttäuschteram 09.02.2009 | 12:38
Doch, einfach nur mal nachdenken, ob das alles so richtig und gerecht ist !! Und nicht mit allem einverstanden sein, was die Politik macht ! Ende ( weiter schlafen und träumen) .
Schiko.am 09.02.2009 | 13:04
Kann Ihre Bemerkungen nicht recht deuten. Ich habe doch nur rechnerisch Fakten und Tatsachen in Be- ziehung Renten West Ost genannt. Dies wird doch wohl noch erlaubt sein. Habe keine Wertung gemacht, dies überlasse ich ruhig Anderen. Habe auch nichts dagegen, wenn mir sachlich widerspro- chen wird, bin ja auch nur ein Laie. MfG.
Kommentar zum letzten Satz :am 09.02.2009 | 18:03
SCHADE, wäre ganz interessant
Laieam 10.02.2009 | 21:18
Die Eingangsfrage konnte also bei sehr formaler Betrachtungsweise mit der Angabe des festgesetzten Durchschnittsverdienstes ,der für Ost und West gleich sein soll ,beantwortet werden, wobei der Rentenwert für Ost und West offenbar unterschiedlich ist. Hinzukommt aber der Multiplikator für Ostrentner, der die tatsächlich unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in Ost und West etwas ausgleichen soll, faktisch aber dazu führt, dass bei gleichem Bruttoverdienst im Osten höhere Renten gezahlt werden als im Westen. Die in den Beiträgen zum Ausdruck gekommene Gesetzeskonstruktion (ein Rentenpunkt für das gleiche Bruttoeinkommen, niedrigerer Rentenwert Ost) soll offenbar diese Tatsache verschleiern. Der Multiplikator-Ost bleibt in der öffentlichen Diskussion außen vor, um kein böses Blut zu verursachen.
Voll kapiertam 11.02.2009 | 11:30
DANKE. Das haben Sie einfach, sachlich und für jedermann klar verständlich erklärt ! Allerdings: Der Sachverhalt / die Gesetze ---- ein Skandal.
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