Der Betrag von Schiko, 30.879 Euro, ist richtig.
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Der Betrag von Schiko, 30.879 Euro, ist richtig.
Zwei Anmerkungen möchten wir zu dieser Diskussion machen.
Erstens, die Frage von Baldrentner wurde wie dieser ausdrücklich erwähnte zu seiner Zufriedenheit beantwortet, hatte er doch selbst den aktuellen Rentenwert von 26,56 Euro angeführt. Eine weitergehende Antwort über den Durchschnittsverdienst hinaus war somit nicht gefordert.
Zweitens, der Gesetzgeber hat sich in § 256a SGB VI ausdrücklich für das Verfahren entschieden, die Beitragsbemessungsgrundlage für das Beitrittsgebiet umzurechnen. Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Beitrittsgebiet und im alten Bundesgebiet treten nach § 254b SGB VI bei der Ermittlung des Monatsbetrages der Rente an die Stelle der persönlichen Entgeltpunkte persönliche Entgeltpunkte (Ost) und an die Stelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) - § 255a SGB VI -. Sind persönliche Entgeltpunkte (§ 66 SGB VI) und persönliche Entgeltpunkte (Ost) -§ 254d SGB VI - vorhanden, werden Monatsteilbeträge durch Vervielfältigung mit dem aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI) bzw. dem aktuellen Rentenwert (Ost) - § 255a SGB VI ermittelt, die als Summe den Monatsbetrag der Rente ergeben. Dies stellt die geltende Rechtslage dar! Zu den allgemeinen politischen Diskussionen, die hier angeklungen sind werden wir uns nicht weiter positionieren, da diese für den Ratsuchenden keine Hilfe darstellt.
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