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Experten-Antwort

Rentenberechnung im Todesfall

von Schneider22.02.2017 | 19:09
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6 Antworten

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Meine Frau ist schwer krank. Für unsere "Zukunftsplanung" brauchen wir einen Anhaltspunkt. Ich bin Beamter im mittleren Dienst und habe etwa 2000.- EUR monatl., meine Frau ist bereits in Rente, mit etwa 700.-, keine Kinder (aber vier große Hunde, die versorgt werden müssen und ein nicht abgezahltes haus). Was nun, wenn sie stirbt, wieviel witwerRente bekomme ich und was davon darf ich behalten, bei meinem Verdienst, bzw. wenn ich selbst in ein paar Jahren Altersrente bekommen (nach heuigem Stand natürlich)? Kann man das irgendwo selber rechnen, wenn es mir hier keiner sagen kann oder will? Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schneider,

Ausgangspunkt einer Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente ist der Bruttoverdienst des überlebenden Ehegatten, welchen wir in Ihrem Fall leider nicht kennen. Aber anhand der Musterrechnung von W*lfgang kann mit jedem beliebigen Beamtenverdienst die Einkommensanrechnung sehr gut nachvollzogen werden.

Der Linkhinweis von Herz1952 ist bitte mit Vorsicht zu genießen, da hier weder nach altem/neuen Recht unterschieden wird und dieser Rechner leider nur Arbeitsverdienst als Einkommensangabe vorsieht, was zu falschen Pauschalabzugswerten führen würde.

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5 Antworten

Schadeam 22.02.2017 | 19:37
Sind die 2000 € Ihr Brutto- oder Ihr Nettoverdienst? Was brutto? Was netto?
Herz1952am 22.02.2017 | 19:37
Hallo Schneider, Dieser Link könnte Ihnen weiterhelfen: https://www.smart-rechner.de/witwenrente/ratgeber/anspruch_witwe…
Schadeam 22.02.2017 | 19:56
Zunächst erhalten Sie im Todesfall 3 Monate die volle Rente Ihrer Frau weiter (=3 x 700 €). 60% Witwerrente aus 700 € wären ohne Einkommensanrechnung 420 € Witwerrente. Ihr eigenes Nettoeinkommen liegt um ca. 1200 € über dem Freibetrag (rund 800 €). Um 40% dieser 1200 € wäre die errechnete Witwerrente zu kürzen. Die Kürzung betrüge also 480 € damit bleibt keine laufende Witwerrente übrig (420 - 480 = negativ). PS: ob Sie Haustiere haben und das Haus abbezahlt ist oder nicht ist bei einer Hinterbliebenenrente vollkommen unerheblich. Guten Abend
W*lfgangam 22.02.2017 | 20:05
Hallo Schneider, als Basis kann dieses Merkblatt dienen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… oder ein Beispiel: A8 Bund, Endstufe = 3165 brutto 3165 brutto - 870 (27,5 % fiktiver Abzug) = 2295 fiktives netto für die DRV - 804 Freibetrag (West) = 1491 davon 40 % = 596 596 wäre der Kürzungsbetrag für eine Witwerrente 700 Rente Ehefrau 420 = 60 % davon 420 - 596 = Nullzahlung Als Ruhestandsbeamter erhalten Sie max. 71,75 % Ihrer Bezüge = 2270 brutto - 989 (fiktiver Abzug von 43,6 %) = 1281 fiktives netto für die DRV - 804 Freibetrag = 477 davon 40 % = 191, das ist der Kürzungsbetrag Endrechnung: 420 (60 % der Rente der Frau) - 191 = 229 Witwerrente So könnte es nach dem alten Hinterbliebenenrentenrecht aussehen. In der örtlichen Beratungsstelle werden Sie genauere Zahlen erfahren können. Gruß w.
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