Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Hans Sch.26.10.2016 | 16:30
1709 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe vor ein paar Wochen meine Rente beantragt, wie lange dauert das in der Regel bis der Bescheid kommt? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Sch.,

wie bereits ausgeführt wurde, ist die Bescheidsdauer von mehreren Faktoren abhängig. Handelt es sich um eine Rente wegen Erwerbsminderung, kann die Feststellung der Leistungsfähigkeit zu Verzögerungen führen. Bei einer Altersrente ist evtl. die gesonderte Meldung zur Hochrechnung des Entgelts erfoderlich. Daher ist die von W*lfgang angesetzte Zeitspanne von 14 Tagen bis zu 3 Monaten durchaus realistisch.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

KroGoam 26.10.2016 | 16:56
Bis das du ihn zugeschickt bekommst !
Konrad Schießlam 26.10.2016 | 17:06
Auf diese wachsweiche Frage kann ich nur antworten: Es kommt schon im Wesentlichen darauf an, ab wann Ihnen die Rente zusteht MfG.
B.am 26.10.2016 | 18:17
Die Berechnungsdaten für die Zeit ab 01.01.2017 stehen programmtechnisch vermutlich erst in der Zeit vom 07.11. bis 10.11. zur Verfügung
Hans Sch.am 26.10.2016 | 17:58
1.1.17
Konrad Schießlam 26.10.2016 | 18:22
Normal ist, als früheste Frist die Rente am 1.10. 2016 zu beantragen . Bei Beantragung am 31.3.2017 klappt es auch noch rückwirkend zum 1.1.2017. Fordern Sie also jetzt schon eine Rentenberechnung an, dann wissen Sie was los ist. Vermute aber, am 1.12.2016 haben Sie den Bescheid schon erhalten. MfG,
W*lfgangam 26.10.2016 | 20:01
Hallo Hans Sch. bei einer simplen Altersrente: von 14 Tagen bis 3 Monate ist alles möglich, im Normalfall 6 - 8 Wochen. Davon ausgehend, dass Sie den Rentenantrag auch wirklich zum 'richtigen' Zeitpunkt gestellt haben - nicht etwa viel zu früh. 3 Monate vor Rentenbeginn ist der optimale Zeitpunkt, sofern die letzten 3 Monate Einkommen noch hochgerechnet werden sollen (was gefühlt 95 % so haben wollen). Haben Sie die Hochrechnung 'abgewählt', werden Sie wahrscheinlich nicht mal im Monat des Rentenbeginns einen Bescheid vorliegen haben. Läuft es ganz blöd, können auch hier 3 Monate ins Land gehen. Und das alles, sofern das Rentenkonto vollständig geklärt ist bzw. fehlende Zeiten wenigstens zum Rentenantrag mit zweifelsfreien Unterlagen belegt werden. Fehlen noch anrechenbare/entscheidungserhebliche Auslandszeiten im Rentenkonto, na dann erst mal Gute Nacht ;-) Kurzum: der Standardrentenbescheid/-fall liegt in unter 2 Monaten im Briefkasten ...wenn nicht, wie von B. erwähnt, EDV-technische 'Warteschleifen' entstehen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026