Hallo Hans Sch.,
wie bereits ausgeführt wurde, ist die Bescheidsdauer von mehreren Faktoren abhängig. Handelt es sich um eine Rente wegen Erwerbsminderung, kann die Feststellung der Leistungsfähigkeit zu Verzögerungen führen. Bei einer Altersrente ist evtl. die gesonderte Meldung zur Hochrechnung des Entgelts erfoderlich. Daher ist die von W*lfgang angesetzte Zeitspanne von 14 Tagen bis zu 3 Monaten durchaus realistisch.