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Rentenbescheid weger voller Erwerbsminderung

von Doktor W.06.04.2018 | 15:16
1178 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Lieber Leser, Liebe Leserin, bekomme seit 9 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Im letzten Bescheid stand nicht mehr drin, daß ich "nach unserer Feststellung in der Lage bin, (...) drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein". Gilt diese Regelung der Arbeitsmarktrente trotzdem weiterhin? Dies ist wichtig für mich zu wissen, weil ich nicht vom Jobcenter gegen meinen Willen irgendwie vermittelt werden möchte.

22 Antworten

santanderam 06.04.2018 | 15:23
Die AfA vermittelt grundsätzlich niemanden gegen seinen Willen in einen Job. Sie stellt kürzt lediglich bei nicht Mitwirkung die Leistungen.
santanderam 06.04.2018 | 15:24
Die AfA vermittelt grundsätzlich niemanden gegen seinen Willen in einen Job. Sie kürzt lediglich bei nicht Mitwirkung die Leistungen.
Marcoam 06.04.2018 | 16:09
Mit voller Erwerbsminderungsrente ist man doch im SGB XII und nicht im SGB II unterwegs?! Im SGB XII gibt's keine Übermittlung.
Marcoam 06.04.2018 | 16:11
*Vermittlung
Professor W.am 06.04.2018 | 17:58
Arbeitsmarktrenten sind immer befristet bis zur Regelaltersrente. Ich habe gelesen das diese demnächst abgeschafft werden.
Schorscham 06.04.2018 | 19:45
In der Tat sind namhafte Berufsjuristen der Ansicht, dass "Arbeitsmarktrenten" nicht mehr zeitgemäß sind und ersatzlos abgeschafft werden sollten. Nach deren Ansichten ist es nämlich nicht einzusehen, dass ein erwerbsgeminderter Arbeitsloser ein "Prämium-Arbeitslosengeld" in Form einer vollen EM-Rente erhält, während ein nicht behinderter Arbeitsloser den strengen (Mitwirkungs)Regelungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der JobCenter unterliegen. Die zahlreichen Frührentner mit Nebenjobs bestätigen übrigens regelmäßig ziemlich eindrucksvoll, dass die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist. Wer beispielsweise einen "Minijob" ausübt der 450 Euro einbringt, hat häufig zusammen mit seiner Teil-EM-Rente ein höheres Gesamteinkommen, als ein Vollzeitarbeitnehmer im unteren Lohnsektor. Wozu soll er dann eine Volle (Arbeitsmarkt)Rente erhalten und zusätzlich noch 450 Euro rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen? MfG
Professor W am 06.04.2018 | 19:52
Arbeitsmarktrenten sind immer befristet bis zur Regelaltersrente. Ich habe gelesen das diese demnächst abgeschafft werden.
Ich habe gelesen, dass die Erde eine Scheibe sein soll. Deshalb ist Sie es aber trotzdem nicht. Du solltest nicht alles glauben, was irgendwo geschrieben steht.
Bitte lesen Sie den Beitrag von Schorsch. Das was er schreibt ist die Wahrheit und Sie dürfen es beruhigt glauben.
Franz Josefam 06.04.2018 | 20:06
Gesetzesänderungen dauern fast immer mehrere Jahre. Zunächst wird nur das vollstreckt was im Koalitionsvertrag steht und der gilt bekanntlich mindestens vier Jahre. Die Gleichstellung älterer Mütter mit jüngeren Müttern (Stichwort Mütterrente) hat sogar fast Jahrzehnte gedauert. Also nicht alles anzweifeln was man nicht glauben will!
Kaiseram 06.04.2018 | 20:20
Zitat von Franz Josef anzeigen
Gefühlt, schreibt Schorsch das schon seit Jahren und es gibt die Arbeitsmarktrente noch immer. Ich sag doch, nicht alles glauben, was andere so von sich geben.
Gesetzesänderungen dauern fast immer mehrere Jahre. Zunächst wird nur das vollstreckt was im Koalitionsvertrag steht und der gilt bekanntlich mindestens vier Jahre. Die Gleichstellung älterer Mütter mit jüngeren Müttern (Stichwort Mütterrente) hat sogar fast Jahrzehnte gedauert. Also nicht alles anzweifeln was man nicht glauben will!
Dann beschäftigen Sie sich mal mit den, von der neuen Bundesregierung geplanten Rentenänderungen. Da ist von Erhöhung der Zurechnungszeit bei EM-Renten die Rede. Von Abschaffung der Arbeitsmarktrente habe ich noch nichts gelesen. Also nicht alles glauben, was man glauben will.
Kaiseram 07.04.2018 | 15:16
Von Abschaffung der Arbeitsmarktrente habe ich noch nichts gelesen.
Und was SIE nicht kennen gibt es nicht? Es hat übrigens auch niemand behauptet, dass Sinn und Zweck der "Arbeitsmarktrenten" Thema der aktuellen Koalitionsverhandlungen war, sondern lediglich, dass von namhaften Persönlichkeiten darüber diskutiert wurde bzw. wird. Auch wenn bisher noch kein Regierungsmitglied darauf angesprungen ist, muss das noch lange nicht so bleiben. Jens Spahn hat erst kürzlich mit seinen provokanten Äußerungen zu "Hartz4" für Diskussionsstoff gesorgt. Wer weiß schon, wie Herr Spahn über die "Arbeitsmarktrenten" denkt. Vielleicht erfahren wir es schon morgen.... MfG
Träum ruhig weiter. Die Chancen, dass entsprechende Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren kommen, sind eher schlecht. Wer weiß schon, ob Du eine entsprechende Änderung überhaupt noch erlebst. Da kannst Du noch so oft von „namhaften Kapazitäten“ sprechen, die für die Abschaffung der Arbeitsmarktrente sind. Die Realität spricht da eine andere Sprache und ich glaube auch nicht dass es User hier interessiert und schon gar nicht hilft, was vielleicht in 10-15 Jahren sein könnte.
Schorscham 07.04.2018 | 15:35
Zitat von Kaiser anzeigen
Also fassen wir mal zusammen: Die "Arbeitsmarktrenten" sind mindestens für die nächsten 10 - 15 Jahre gesichert und alle Bestandsrentner können sich völlig unbesorgt zurücklehnen. Und dass vielleicht schon längst Bundestagausschüsse über dieses Thema beraten, ist auch völlig ausgeschlossen. Wer trotzdem noch Zweifel hat, muss nur den "Kaiser" fragen. (Ironie off!) Abschließend möchte ich noch an Altkanzler Schröder erinnern. Der hat quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion Hartz4 durchgesetzt, ohne während seines Wahlkampfes noch in seiner Regierungserklärung auf diese Pläne hinzuweisen. Aber ausgerechnet die total überflüssige "Arbeitsmarktrente" soll unantastbar sein? Wer das glaubt, dem wünsche ich weiterhin angenehme Träume. MfG
Kaiseram 07.04.2018 | 16:09
Zitat von Schorsch anzeigen
Träum ruhig weiter. Die Chancen, dass entsprechende Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren kommen, sind eher schlecht. Wer weiß schon, ob Du eine entsprechende Änderung überhaupt noch erlebst. Da kannst Du noch so oft von „namhaften Kapazitäten“ sprechen, die für die Abschaffung der Arbeitsmarktrente sind. Die Realität spricht da eine andere Sprache und ich glaube auch nicht dass es User hier interessiert und schon gar nicht hilft, was vielleicht in 10-15 Jahren sein könnte.
Also fassen wir mal zusammen: Die "Arbeitsmarktrenten" sind mindestens für die nächsten 10 - 15 Jahre gesichert und alle Bestandsrentner können sich völlig unbesorgt zurücklehnen. Und dass vielleicht schon längst Bundestagausschüsse über dieses Thema beraten, ist auch völlig ausgeschlossen. Wer trotzdem noch Zweifel hat, muss nur den "Kaiser" fragen. (Ironie off!) Abschließend möchte ich noch an Altkanzler Schröder erinnern. Der hat quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion Hartz4 durchgesetzt, ohne während seines Wahlkampfes noch in seiner Regierungserklärung auf diese Pläne hinzuweisen. Aber ausgerechnet die total überflüssige "Arbeitsmarktrente" soll unantastbar sein? Wer das glaubt, dem wünsche ich weiterhin angenehme Träume. MfG
Wenn dann aber bei einer Zusammenfassung nicht vergessen, dass Schorsch ausschließlich mutmaßt und nichts, aber auch gar nichts Konkretes beitragen kann. Wer auf solche Träumereien baut, soll das tun, darf sich aber auch nicht wundern, wenn er maßlos enttäuscht wird.
Manuelaam 07.04.2018 | 18:42
Zitat von Kaiser anzeigen
Kaiser schrieb

Träum ruhig weiter. Die Chancen, dass entsprechende Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren kommen, sind eher schlecht.

Wer weiß schon, ob Du eine entsprechende Änderung überhaupt noch erlebst. Da kannst Du noch so oft von „namhaften Kapazitäten“ sprechen, die für die Abschaffung der Arbeitsmarktrente sind. Die Realität spricht da eine andere Sprache und ich glaube auch nicht dass es User hier interessiert und schon gar nicht hilft, was vielleicht in 10-15 Jahren sein könnte.[/quote]

Also fassen wir mal zusammen:

Die "Arbeitsmarktrenten" sind mindestens für die nächsten 10 - 15 Jahre gesichert und alle Bestandsrentner können sich völlig unbesorgt zurücklehnen.

Und dass vielleicht schon längst Bundestagausschüsse über dieses Thema beraten, ist auch völlig ausgeschlossen.

Wer trotzdem noch Zweifel hat, muss nur den "Kaiser" fragen. (Ironie off!)

Abschließend möchte ich noch an Altkanzler Schröder erinnern.

Der hat quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion Hartz4 durchgesetzt, ohne während seines Wahlkampfes noch in seiner Regierungserklärung auf diese Pläne hinzuweisen.

Aber ausgerechnet die total überflüssige "Arbeitsmarktrente" soll unantastbar sein?

Wer das glaubt, dem wünsche ich weiterhin angenehme Träume.

MfG[/quote]

Wenn dann aber bei einer Zusammenfassung nicht vergessen, dass Schorsch ausschließlich mutmaßt und nichts, aber auch gar nichts Konkretes beitragen kann.

Wer auf solche Träumereien baut, soll das tun, darf sich aber auch nicht wundern, wenn er maßlos enttäuscht wird.

Warum sollte jemand enttäuscht sein, nur weil er vor einer drohenden Gefahr warnt oder gewarnt wurde, die eintreten KÖNNTE aber nicht unbedingt eintreten muss? Als Mitarbeiterin eines Sozialverbandes weiß ich sehr genau, dass viele EM-Rentner einfach zu blauäugig und deshalb sehr verzweifelt sind, wenn ihre Rente auf einmal futsch ist. Da ist es doch wohl besser, wenn man MÖGLICHE Gefahren kennt und sich darüber im Klaren ist, dass Arbeitsmarktrenten zu den unsichersten Sozialleistungen gehören und nicht als gesicherte dauerhafte Einnahmequellen betrachtet werden sollten. Danke Schorsch, für Ihre plausiblen Hinweise! Schönes Wochenende
Schorscham 07.04.2018 | 18:51
Zitat von Kaiser anzeigen
Kaiser schrieb

Träum ruhig weiter. Die Chancen, dass entsprechende Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren kommen, sind eher schlecht.

Wer weiß schon, ob Du eine entsprechende Änderung überhaupt noch erlebst. Da kannst Du noch so oft von „namhaften Kapazitäten“ sprechen, die für die Abschaffung der Arbeitsmarktrente sind. Die Realität spricht da eine andere Sprache und ich glaube auch nicht dass es User hier interessiert und schon gar nicht hilft, was vielleicht in 10-15 Jahren sein könnte.[/quote]

Also fassen wir mal zusammen:

Die "Arbeitsmarktrenten" sind mindestens für die nächsten 10 - 15 Jahre gesichert und alle Bestandsrentner können sich völlig unbesorgt zurücklehnen.

Und dass vielleicht schon längst Bundestagausschüsse über dieses Thema beraten, ist auch völlig ausgeschlossen.

Wer trotzdem noch Zweifel hat, muss nur den "Kaiser" fragen. (Ironie off!)

Abschließend möchte ich noch an Altkanzler Schröder erinnern.

Der hat quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion Hartz4 durchgesetzt, ohne während seines Wahlkampfes noch in seiner Regierungserklärung auf diese Pläne hinzuweisen.

Aber ausgerechnet die total überflüssige "Arbeitsmarktrente" soll unantastbar sein?

Wer das glaubt, dem wünsche ich weiterhin angenehme Träume.

MfG[/quote]

Wenn dann aber bei einer Zusammenfassung nicht vergessen, dass Schorsch ausschließlich mutmaßt und nichts, aber auch gar nichts Konkretes beitragen kann.

Wer auf solche Träumereien baut, soll das tun, darf sich aber auch nicht wundern, wenn er maßlos enttäuscht wird.

Na dann ist es ja gut, dass wenigstens SIE KONKRETES beigetragen haben. (Ironie off!) MfG
Realistam 07.04.2018 | 19:22
Zitat von Manuela anzeigen
Wenn dann aber bei einer Zusammenfassung nicht vergessen, dass Schorsch ausschließlich mutmaßt und nichts, aber auch gar nichts Konkretes beitragen kann. Wer auf solche Träumereien baut, soll das tun, darf sich aber auch nicht wundern, wenn er maßlos enttäuscht wird.
Warum sollte jemand enttäuscht sein, nur weil er vor einer drohenden Gefahr warnt oder gewarnt wurde, die eintreten KÖNNTE aber nicht unbedingt eintreten muss? Als Mitarbeiterin eines Sozialverbandes weiß ich sehr genau, dass viele EM-Rentner einfach zu blauäugig und deshalb sehr verzweifelt sind, wenn ihre Rente auf einmal futsch ist. Da ist es doch wohl besser, wenn man MÖGLICHE Gefahren kennt und sich darüber im Klaren ist, dass Arbeitsmarktrenten zu den unsichersten Sozialleistungen gehören und nicht als gesicherte dauerhafte Einnahmequellen betrachtet werden sollten. Danke Schorsch, für Ihre plausiblen Hinweise! Schönes Wochenende
Wenn man also pessimistisch in die Zukunft schaut, ist das also in Ihrem Sinne? So ein Blödsinn. Dann warnen Sie auch schon mal vor der Rente mit 70, der Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und anderen vielleicht irgendwann eintretenden Verschlechterungen im Rentensystem. Sie wissen doch nach 2025 kommt „alles“ auf den Prüstand! Hier im Forum geht es aber um aktuelles Recht und nicht um Mutmaßungen eines Schorsch oder anderer selbsternannten „Hellseher“, die heute schon wissen wollen, was in ferner Zukunft passieren könnte und dies ständig wiederholen. Positiv denken Leute. Alles andere macht nur krank. VG
VdK?am 07.04.2018 | 19:39
Zitat von Manuela anzeigen
Wenn dann aber bei einer Zusammenfassung nicht vergessen, dass Schorsch ausschließlich mutmaßt und nichts, aber auch gar nichts Konkretes beitragen kann. Wer auf solche Träumereien baut, soll das tun, darf sich aber auch nicht wundern, wenn er maßlos enttäuscht wird.
Warum sollte jemand enttäuscht sein, nur weil er vor einer drohenden Gefahr warnt oder gewarnt wurde, die eintreten KÖNNTE aber nicht unbedingt eintreten muss? Als Mitarbeiterin eines Sozialverbandes weiß ich sehr genau, dass viele EM-Rentner einfach zu blauäugig und deshalb sehr verzweifelt sind, wenn ihre Rente auf einmal futsch ist. Da ist es doch wohl besser, wenn man MÖGLICHE Gefahren kennt und sich darüber im Klaren ist, dass Arbeitsmarktrenten zu den unsichersten Sozialleistungen gehören und nicht als gesicherte dauerhafte Einnahmequellen betrachtet werden sollten. Danke Schorsch, für Ihre plausiblen Hinweise! Schönes Wochenende
Hallo Manuela, gerade als Mitarbeiterin eines Sozialverbandes, sollten Sie sich nicht an Mutmaßungen beteiligen, sondern sich an aktuelles Recht halten, sonst sind Sie dort offensichtlich am falschen Platz.
AOKam 07.04.2018 | 22:35
Nur mal so am Rande zum darüber Nachdenken: Beim Thema "Arbeitsmarktrente" geht es hier um Jahrzehnte alte RECHTSSPRECHUNG des BSG aus den 70er Jahren, dazu werden Sie im Gesetzesteil des SGB VI nicht allzuviel finden. Im Prinzip nur den § 43 Abs. 3 SGB VI, und zwar dort das Merkmal der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes". Heißt: Warum das so ist, hat mit höchstrichterlicher Rechtssprechung zu tun und weniger mit konkreten Formulierungen im SGB VI. Nach der Rechtsprechung zur konkreten Betrachtungsweise (Beschlüsse des BSG von 1969 und 1976) war für halb- bis untervollschichtig erwerbsfähige Versicherte (Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum 31.12.2000) von Bedeutung, ob ihnen innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung ein zumutbarer Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden konnte. Der Begriff des verschlossenen Arbeitsmarktes hat sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den sogenannen Katalog- und Seltenheitsfällen herausgebildet. In den dort einzeln bezeichneten Fällen wurde die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit gefordert, um im Einzelfall eine möglicherweise gegebene Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszuschließen. Man kann Vieles ändern, aber ganz so einfach ist es dann politisch doch nicht, um nicht vor dem BSG wieder aufgehoben zu werden. Sonst sitzt ein Betroffener wieder zwischen allen Stühlen; DRV sagt z.B. man kann noch 5 Std. arbeiten, bitte dieses Restleistungsvermögen auch einbringen und die Arbeitsagentur sagt, Teilzeitarbeitmarkt mit 5 Std./Tag gibt regional nichts her. Die Rechtssprechung hat also schon auch heute noch seinen guten Grund. meint zumindest keiner vom Verein der Kriegsversehrten
Holgeram 08.04.2018 | 08:43
Zitat von Schorsch anzeigen
Träum ruhig weiter. Die Chancen, dass entsprechende Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren kommen, sind eher schlecht. Wer weiß schon, ob Du eine entsprechende Änderung überhaupt noch erlebst. Da kannst Du noch so oft von „namhaften Kapazitäten“ sprechen, die für die Abschaffung der Arbeitsmarktrente sind. Die Realität spricht da eine andere Sprache und ich glaube auch nicht dass es User hier interessiert und schon gar nicht hilft, was vielleicht in 10-15 Jahren sein könnte.
Also fassen wir mal zusammen: Die "Arbeitsmarktrenten" sind mindestens für die nächsten 10 - 15 Jahre gesichert und alle Bestandsrentner können sich völlig unbesorgt zurücklehnen. Und dass vielleicht schon längst Bundestagausschüsse über dieses Thema beraten, ist auch völlig ausgeschlossen. Wer trotzdem noch Zweifel hat, muss nur den "Kaiser" fragen. (Ironie off!) Abschließend möchte ich noch an Altkanzler Schröder erinnern. Der hat quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion Hartz4 durchgesetzt, ohne während seines Wahlkampfes noch in seiner Regierungserklärung auf diese Pläne hinzuweisen. Aber ausgerechnet die total überflüssige "Arbeitsmarktrente" soll unantastbar sein? Wer das glaubt, dem wünsche ich weiterhin angenehme Träume. Danke für ihren Beitrag Schorsch Also kann man auch bei Bestandsrentner die Gesetze neu machen so das auch Bestandsrentner in den Genuss der neuen verlängerten Zurechnungszeiten kommen. MfG
Kaiseram 08.04.2018 | 14:20
Zitat von Manuela anzeigen
Wenn man also pessimistisch in die Zukunft schaut, ist das also in Ihrem Sinne? So ein Blödsinn. Dann warnen Sie auch schon mal vor der Rente mit 70, der Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und anderen vielleicht irgendwann eintretenden Verschlechterungen im Rentensystem. Sie wissen doch nach 2025 kommt „alles“ auf den Prüstand! Hier im Forum geht es aber um aktuelles Recht und nicht um Mutmaßungen eines Schorsch oder anderer selbsternannten „Hellseher“, die heute schon wissen wollen, was in ferner Zukunft passieren könnte und dies ständig wiederholen. Positiv denken Leute. Alles andere macht nur krank. VG
Aufgabe der Sozialverbände und Rechtsanwälte ist den Ratsuchenden zu ihren Rechten zu verhelfen aber nicht falschen Optimismus zu verbreiten. Zu einer seriösen Beratung gehört auch der Hinweis auf mögliche Gefahren. Würde man diese möglichen Gefahren, wozu auch der plötzliche Wegfall einer Arbeitsmarktrente gehört, verschweigen, riskieren gewerbliche Rechtsberater (genau wie Steuerberater und Immobilienmakler) Regresszahlungen in beträchtlicher Höhe. Wer die Wahrheiten nicht vertragen kann, sollte sich an eine Selbsthilfegruppe für psychisch labile Menschen wenden. Für Schönfärbereien sind Sozialverbände und Rechtsanwälte die falschen Ansprechpartener. Gruß
Dann warnen Sie mal weiter. Scheint ja Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Gut zu wissen, wenn man sich an einen Sozialverband wenden will.
Manuelaam 08.04.2018 | 14:13
Zitat von Realist anzeigen
Realist schrieb

Wenn dann aber bei einer Zusammenfassung nicht vergessen, dass Schorsch ausschließlich mutmaßt und nichts, aber auch gar nichts Konkretes beitragen kann.

Wer auf solche Träumereien baut, soll das tun, darf sich aber auch nicht wundern, wenn er maßlos enttäuscht wird.[/quote]

Warum sollte jemand enttäuscht sein, nur weil er vor einer drohenden Gefahr warnt oder gewarnt wurde, die eintreten KÖNNTE aber nicht unbedingt eintreten muss?

Als Mitarbeiterin eines Sozialverbandes weiß ich sehr genau, dass viele EM-Rentner einfach zu blauäugig und deshalb sehr verzweifelt sind, wenn ihre Rente auf einmal futsch ist.

Da ist es doch wohl besser, wenn man MÖGLICHE Gefahren kennt und sich darüber im Klaren ist, dass Arbeitsmarktrenten zu den unsichersten Sozialleistungen gehören und nicht als gesicherte dauerhafte Einnahmequellen betrachtet werden sollten.

Danke Schorsch, für Ihre plausiblen Hinweise!

Schönes Wochenende [/quote]

Wenn man also pessimistisch in die Zukunft schaut, ist das also in Ihrem Sinne?

So ein Blödsinn.

Dann warnen Sie auch schon mal vor der Rente mit 70, der Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und anderen vielleicht irgendwann eintretenden Verschlechterungen im Rentensystem. Sie wissen doch nach 2025 kommt „alles“ auf den Prüstand!

Hier im Forum geht es aber um aktuelles Recht und nicht um Mutmaßungen eines Schorsch oder anderer selbsternannten „Hellseher“, die heute schon wissen wollen, was in ferner Zukunft passieren könnte und dies ständig wiederholen.

Positiv denken Leute. Alles andere macht nur krank.

VG

Aufgabe der Sozialverbände und Rechtsanwälte ist den Ratsuchenden zu ihren Rechten zu verhelfen aber nicht falschen Optimismus zu verbreiten. Zu einer seriösen Beratung gehört auch der Hinweis auf mögliche Gefahren. Würde man diese möglichen Gefahren, wozu auch der plötzliche Wegfall einer Arbeitsmarktrente gehört, verschweigen, riskieren gewerbliche Rechtsberater (genau wie Steuerberater und Immobilienmakler) Regresszahlungen in beträchtlicher Höhe. Wer die Wahrheiten nicht vertragen kann, sollte sich an eine Selbsthilfegruppe für psychisch labile Menschen wenden. Für Schönfärbereien sind Sozialverbände und Rechtsanwälte die falschen Ansprechpartener. Gruß
SBam 08.04.2018 | 19:12
Zitat von Schorsch anzeigen
Ich habe gelesen das diese demnächst abgeschafft werden.
In der Tat sind namhafte Berufsjuristen der Ansicht, dass "Arbeitsmarktrenten" nicht mehr zeitgemäß sind und ersatzlos abgeschafft werden sollten. Nach deren Ansichten ist es nämlich nicht einzusehen, dass ein erwerbsgeminderter Arbeitsloser ein "Prämium-Arbeitslosengeld" in Form einer vollen EM-Rente erhält, während ein nicht behinderter Arbeitsloser den strengen (Mitwirkungs)Regelungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der JobCenter unterliegen. Die zahlreichen Frührentner mit Nebenjobs bestätigen übrigens regelmäßig ziemlich eindrucksvoll, dass die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist. Wer beispielsweise einen "Minijob" ausübt der 450 Euro einbringt, hat häufig zusammen mit seiner Teil-EM-Rente ein höheres Gesamteinkommen, als ein Vollzeitarbeitnehmer im unteren Lohnsektor. Wozu soll er dann eine Volle (Arbeitsmarkt)Rente erhalten und zusätzlich noch 450 Euro rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen? MfG
Natürlich muß es einen Unterschied zwischen Behinderten und gesunden Arbeitslosen geben,meine Behandlungen sind schmerzhaft,kostspielig und die Einschränkungen markant,irgenwas MUSS mich ja von Schorsch unterscheiden!!
Nachdenkenderam 08.04.2018 | 21:57
Zitat von AOK anzeigen
AOK schrieb

Nur mal so am Rande zum darüber Nachdenken:

Beim Thema "Arbeitsmarktrente" geht es hier um Jahrzehnte alte RECHTSSPRECHUNG des BSG aus den 70er Jahren, dazu werden Sie im Gesetzesteil des SGB VI nicht allzuviel finden. Im Prinzip nur den § 43 Abs. 3 SGB VI, und zwar dort das Merkmal der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes".

Heißt: Warum das so ist, hat mit höchstrichterlicher Rechtssprechung zu tun und weniger mit konkreten Formulierungen im SGB VI.

Nach der Rechtsprechung zur konkreten Betrachtungsweise (Beschlüsse des BSG von 1969 und 1976) war für halb- bis untervollschichtig erwerbsfähige Versicherte (Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum 31.12.2000) von Bedeutung, ob ihnen innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung ein zumutbarer Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden konnte.

Der Begriff des verschlossenen Arbeitsmarktes hat sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den sogenannen Katalog- und Seltenheitsfällen herausgebildet. In den dort einzeln bezeichneten Fällen wurde die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit gefordert, um im Einzelfall eine möglicherweise gegebene Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszuschließen.

Man kann Vieles ändern, aber ganz so einfach ist es dann politisch doch nicht, um nicht vor dem BSG wieder aufgehoben zu werden.

Sonst sitzt ein Betroffener wieder zwischen allen Stühlen; DRV sagt z.B. man kann noch 5 Std. arbeiten, bitte dieses Restleistungsvermögen auch einbringen und die Arbeitsagentur sagt, Teilzeitarbeitmarkt mit 5 Std./Tag gibt regional nichts her.

Die Rechtssprechung hat also schon auch heute noch seinen guten Grund.

meint zumindest

keiner vom Verein der Kriegsversehrten

Bei 5 Std./ Tag wird aber meistens seitens der DRV die Meinung vertreten, das dann die eine Stunde noch dran gehängt werden kann. Das wären 6 Stunden am Tag und bedeutet Vollschicht, also voll erwerbsfähig. Endeffekt: Gar keine EM-Rente. Das hängt zwar vom Gutachter ab. Mein Gutachter war so einer. Meinte bei 5 Stunden kann man auch 6 draus machen. Hat er mir offen gesagt. Und zack, die EM-Rente verflüchtigte sich ins Reich der Träume. Aber was will man machen, ein Mülllader gegen einen Doktor. Das ist ein Kampf, der nicht erfolgreich sein kann. Leider.
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