Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenRentenbezugszeiten, die eine Zurechnungszeit enthalten, gehen bei der Berechnung einer Folgerente, als Anrechnungszeiten ein. Eine Bewertung erhalten diese aus dem höheren Wert der sogenannten Gesamtleistungsbewertung.
Wird die Rente über den Zeitpunkt der Zurechnungszeit hinaus bezogen, liegen für diese Folgerente keine Anrechnungszeiten vor. Allerdings beeinflusst dieser Rentenbezug die Gesamtleistungsbewertung und somit auch die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten.
quote=295975]Allerdings beeinflusst dieser Rentenbezug die Gesamtleistungsbewertung und somit auch die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten.Wer hat jetzt Recht??
Rentenbezug einer vorherigen Rente ist in der Folgerente nur dann eine zu bewertende Anrechnungszeit, wenn gleichzeitig eine Zurechnungszeit vorlag. Rentenbezug nach dem Ende der Zurechnungszeit wird nur bei der Gesamtleistungsbewertung vom belegungsfähigen Zeitraum abgesetzt aber nicht selbst bewertet.Wer hat jetzt Recht??
Naja, einmal kann ich es so lesen das die Monate die keine Zurechnungszeit sind im Teiler hinzu addiert werden bei der Gesamtleistungsbewertung (beeinflussen) und das andere mal das die die Gesamtleistungsbewertung gar nicht beeinfluss, da diese Monate herausgerechnet bleiben-Wer hat jetzt Recht??Das widerspricht sich nicht.
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