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Experten-Antwort

Rentenbezug immer eine Anrechnungszeit?

von Feiert sein hohes Alter04.05.2018 | 23:35
787 Ansichten
13 Antworten

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Tag Post 3.0, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… steht das hier meine Herren und Damen. Zu den Anrechnungszeiten zählen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit der Krankheit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr der Schwangerschaft und des Wochenbetts des Bezuges von Schlechtwettergeld (längstens bis zum 31.12.1978) des Rentenbezugs der Arbeitslosigkeit (sofern keine Pflichtbeitragszeit) der Ausbildungssuche zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr der Schulausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach dem 17. Lebensjahr. Also führt jeder Rentenbezug als Anrechnungszeit und somit eine Beitragszeit automatisch eine Beitragsgebiete Zeit. Oder gehört dazu immer auch eine Zurechnungszeit. Denn das Gesetz heißt; eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit,

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.05.2018 | 16:37

Rentenbezugszeiten, die eine Zurechnungszeit enthalten, gehen bei der Berechnung einer Folgerente, als Anrechnungszeiten ein. Eine Bewertung erhalten diese aus dem höheren Wert der sogenannten Gesamtleistungsbewertung.

Wird die Rente über den Zeitpunkt der Zurechnungszeit hinaus bezogen, liegen für diese Folgerente keine Anrechnungszeiten vor. Allerdings beeinflusst dieser Rentenbezug die Gesamtleistungsbewertung und somit auch die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten.

12 Antworten

Feiert sein hohes Alteram 04.05.2018 | 23:37
Es tut mir herzlich Leid, Ich meinte führt ein Rentenbezug immer zu einer Beitragsgemimderte Zeit. Beitragsgeminderte Zeiten Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind. Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
Feiert sein hohes Alteram 06.05.2018 | 12:23
Tag Post 4.0, alles Digital, ich glaube meine Frage konnte keiner verstehen. Ist jeder Rentenbezug sofort eine Anrechnungszeit, oder nur dann wenn auch eine Zurechnungszeit vorhanden ist? Denn ohne Anrechnungszeit, bei Beiträge kein Beitragsgemimderte Beitragszeiten.
Jonnyam 06.05.2018 | 22:38
Rentenbezug einer vorherigen Rente ist in der Folgerente nur dann eine zu bewertende Anrechnungszeit, wenn gleichzeitig eine Zurechnungszeit vorlag. Rentenbezug nach dem Ende der Zurechnungszeit wird nur bei der Gesamtleistungsbewertung vom belegungsfähigen Zeitraum abgesetzt aber nicht selbst bewertet.
Feiert sein hohes Alteram 07.05.2018 | 14:47
Danke Jonny
Feiert sein hohes Alteram 07.05.2018 | 14:44
Danke Jonny
Feiert sein hohes Alteram 07.05.2018 | 19:48
Zitat von Jonny anzeigen
quote=295975]Allerdings beeinflusst dieser Rentenbezug die Gesamtleistungsbewertung und somit auch die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten.
Wer hat jetzt Recht??
Feiert sein hohes Alteram 07.05.2018 | 19:49
Rentenbezug einer vorherigen Rente ist in der Folgerente nur dann eine zu bewertende Anrechnungszeit, wenn gleichzeitig eine Zurechnungszeit vorlag. Rentenbezug nach dem Ende der Zurechnungszeit wird nur bei der Gesamtleistungsbewertung vom belegungsfähigen Zeitraum abgesetzt aber nicht selbst bewertet.
Wer hat jetzt Recht??
Feiert sein hohes alteram 07.05.2018 | 21:36
Wer hat jetzt Recht??
Das widerspricht sich nicht.
Naja, einmal kann ich es so lesen das die Monate die keine Zurechnungszeit sind im Teiler hinzu addiert werden bei der Gesamtleistungsbewertung (beeinflussen) und das andere mal das die die Gesamtleistungsbewertung gar nicht beeinfluss, da diese Monate herausgerechnet bleiben-
Feiert sein hohes Alteram 08.05.2018 | 13:44
Oder habe ich nur Bahnhof verstehen?
Jonnyam 08.05.2018 | 14:34
Rentenbezug mit Zurechnungszeit wird selbst bewertet. Rentenbezug ohne Zurechnungszeit wird nicht bewertet. Aber Rentenbezug gleich ob mit oder ohne Zurechnungszeit wird in der Gesamtleistungsbewertung bei den Monaten abgesetzt. Und mit den so geringeren Monaten ergibt sich ein höherer Gesamtleistungswer. Der gilt dann sowohl für den Rentenbezug mit Zurechnungszeit (als Anrechnungszeit) wie auch für andere Anrechnungszeiten, z.B. Krankheit und Arbeitslosigkeit. Alles klar?
Feiert sein hohes Alteram 08.05.2018 | 15:53
Ja verstehe, bei Rentenbezug ohne Anrechnungszeit wird unabhängig vom Einkommen diese Zeit bei der Gesamtleistung Bewertung nicht mit hinein gerechnet. Und zusätzlich werden für diese Punkte keine Punkte ermittelt nur bei denen mit Anrechnungszeit.
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