Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDer zum Renteneintritt gültige Besteuerungsanteil bleibt bis zum Lebensende gleich, er steigt nicht! Der steuerfreie Anteil der Rente wird ab dem zweiten Rentenbezugsjahr in einen lebenslang festgeschriebenen Freibetrag umgewandelt.
Wenn Sie also z.B. 2005 monatlich 1000 Euro Rente bezogen haben, waren davon 500,- Euro steuerfrei. Steigt jetzt Ihre Rente 2008 auf 1011 Euro wird der Steuerfreibetrag von 500 Euro abgezogen und der Rest (511 Euro) ist steuerpflichtig.
Näheres können Sie hier nachlesen:
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