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Experten-Antwort

Rentenerhöhung Ost/West

von Fritz Merkel17.04.2016 | 16:00
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5 Antworten

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Die Rentenerhöhung Ost/West richtet sich nach den Wohnort an dem man zum Stichpunkt den 18.05.1990 lebte; so ist mir mitgeteilt worden. Wenn man z.B. zum Arbeitsort von Ost nach West gezogen ist, bekommt die Rentenerhöhung "West"; oder? D.h. doch , auch wenn man die Hauptrente im Osten erworben hat und jetzt wieder im Osten beheimatet ist, bekommt man die Rentenerhöhung "West". Da in der letzten Zeit die Rentenerhöhung "Ost" im höher ausgefallen ist als die Rentenerhöhung "West" (u. in diesen Jahr wieder), bleibt man ewig benachteiligt. Man bekommt ja die "Ostrente" und die Rentenerhöhung In "West". Wer u. warum hat man sich sowas ausgedacht; wollte man die Ostler wie immer wieder benachteiligen!? msg F. Merkel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz Merkel,

wie bereits MWXZ und zelda geschrieben haben, richtet sich die Bewertung der erworbenen Rentenansprüche danach, ob diese in Ost- oder Westdeutschland erworben wurden. Dementsprechend wird für diese Zeiten der aktuelle Rentenwert oder der aktuelle Rentenwert (Ost) zugrunde gelegt.

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4 Antworten

MWXZam 17.04.2016 | 16:20
Es kommt nicht auf den Wohnort an, sondern entscheidend ist, wo die Rentenansprüche erworben wurden.
H. Lokanam 17.04.2016 | 16:31
Ja, die Ostler haben bei Rentenerhöhungen die besseren Karten. Aber nicht nur bei Rentenerhöhungen. Die Ostrenten werden mit einem bestimmten Faktor hochgerechnet, die den niedrigeren Ost-Grundwert überkompensiert. Aber was will man machen. Die Merkel als Ostler wird daran nichts ernten und die West-Kollegen in der Regierung die kuschen vor der Merkel.
zeldaam 17.04.2016 | 22:12
Hallo Herr Merkel, wenn Sie am 18.05.1990 im Osten wohnten, dann ergibt sich für Ihre Rente eine Mischberechnung: 1. Arbeitszeiten im Westen: aktueller Rentenwert West und auch Rentenerhöhung West 2. Arbeitszeiten im Osten: Hochwertung auf fiktives Entgelt West (Anlage 10 des SGB VI, ) aber aktueller Rentenwert Ost und auch Rentenerhöhung Ost. Ihre Rente ist dann die Summe aus beiden Berechnungen. P.S. Der aktuelle Rentenwert West ist immer noch höher als der aktuelle Rentenwert Ost, trotz der höheren Rentenerhöhung in jedem Jahr. Eine Bevorteilung der "Ostler" ergibt sich nur dann, wenn im Osten das gleiche verdient werden würde wie im Westen , aber schauen wir uns doch mal ein paar Tarifverträge an....,wenn dann Tarif gezahlt wird.... zelda
LSam 18.04.2016 | 15:41
an User H. Lokan, verstehe nicht, wie bei ständiger "Überkompensierung" der Ostwerte immer noch eine DifferenzDifferenz von 7,32 % zur Rente West besteht, einschließlich der Erhöhung ab 01.07.2016. Offensichtlich sind sie falsch informiert.
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