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Rentenerstattung USA

von David20.02.2007 | 20:11
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich war 3 Jahre in Deutschland beschäftigt. Seitdem lebe und arbeite ich in der USA. Ich habe ungarische Staatsangehörigkeit, und ich mochte mir meine Beitrage erstatten lassen. Ich habe Deutschland am 28. 02. 2005 verlassen. Am Anfang meiner Aufenthalt war ich von einem EU Stipendium bezahlt mit einem Dienstvertrag. Nach 2 Jahren war ich mit einem Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt als Angestellte. Ich würde gerne wissen ob ich überhaut berechtigt bin für Rentenerstattung. Falls ja, da ich im ersten 24 Monaten beide Anteile (Arbeitnehmer, und Arbeitgeber) von meinem eigenem Stipendium bezahlt habe, wäre es möglich ein Antrag für beide Anteile die genannten 24 Monaten stellen ? Ich würde mich auch freuen für einen Kontakt von eine Agentur, womit ich die Antrag sachgemäß stellen könnte. Vielen Dank im voraus.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Maßgeblich für die Möglichkeit einer Beitragserstattung ist zu prüfen, ob das Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland besteht. Für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (z.B. Ungarn) ist bei Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten (also z.B. in den USA) eine Vorbeitragsleistung von 60 Beitragsmonate notwendig und es darf keine Versicherungspflicht/freiwillige Versicherung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates bestehen. Nachdem Sie keine 60 Monate in Deutschland haben, besteht grundsätzlich das Recht auf Beitragserstattung. Dies muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Setzen Sie sich daher bitte mit Ihrem Rentenversicherer in Verbindung.

Grundsätzlich kann nur der Beitragsanteil des Arbeitnehmers auf Antrag erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter den von Amade genannten Links.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich besteht ein Rentenanspruch. Dies muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Setzen Sie sich daher bitte mit Ihrem Rentenversicherer in Verbindung. Dem Hinweis von Amade wir sich angeschlossen.

2 Antworten

Raineram 20.02.2007 | 20:28
Ich bin in 1965 nach Kanada ausgewandert und moechte wissen ob ich Anspruch auf Rente aus Deutschland habe. Ich habe von 1957 bis 1965 in Wuppertal gearbeitet. Es wuerde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben koennte. Vielen Dank im voraus.
Amadéam 20.02.2007 | 20:49
Schauen Sie bitte hier nach: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. und http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11798/SharedDo…
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