Maßgeblich für die Möglichkeit einer Beitragserstattung ist zu prüfen, ob das Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland besteht. Für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (z.B. Ungarn) ist bei Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten (also z.B. in den USA) eine Vorbeitragsleistung von 60 Beitragsmonate notwendig und es darf keine Versicherungspflicht/freiwillige Versicherung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates bestehen. Nachdem Sie keine 60 Monate in Deutschland haben, besteht grundsätzlich das Recht auf Beitragserstattung. Dies muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Setzen Sie sich daher bitte mit Ihrem Rentenversicherer in Verbindung.
Grundsätzlich kann nur der Beitragsanteil des Arbeitnehmers auf Antrag erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter den von Amade genannten Links.