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Rentenhöhe

von stromer08.03.2007 | 17:32
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, kann mir mal jemand erklären weshalb die neurentner des jahres 2005 aus den alten Bundesländern nur halb so viel Rente beziehen wie Rentner aus den neuen Bundesländern. ( im Durchschnitt ) Stehe selbst kurz davor.

6 Antworten

Bernhardam 08.03.2007 | 19:11
Die Neuzugangsrenten in den neuen Bundesländern sind vergleichsweise hoch, weil es dort (offiziell) keine Arbeitslosigkeit gab und Frauen (offiziell) wesentlich häufiger berufstätig waren. Während ein Ostrentner also für das "Warten auf Material" volle Entgeltpunkte erwerben konnte, hat der Westrentner wegen Arbeitslosigkeit Einbußen hinzunehmen. Für die Rentner und rentennahen Jahrgänge in der Ex-DDR war die Wiedervereinigung ein gutes Geschäft, diese Gruppe gehört (wohl als einzige im Osten) zu den Gewinnern der Einheit. Man sollte aber wie bei jeder Statistik etwas genauer hinsehen: Es gibt nämlich diesen extrem großen Vorsprung der Neurentner in den neuen Bundesländern (2005, Männer und Frauen: 192 %) nur bei der Regelaltersrente, nicht aber bei der höheren Altersrente für langjährig Versicherte. Aber auch hierin zeigt sich das prinzipielle Versagen des Systems bei der Bewertung von Arbeitslosigkeit: Auch der Anteil der Altersrenten für langjährig Versicherte ist in den neuen Bundesländern weit höher. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
bekissam 08.03.2007 | 21:07
Zu den von Bernhard bereits ausgeführten Sachverhalten muss man bedenken, dass viele Berufsgruppen in den "alten" Bundesländern von dem System gesetzliche Rentenversicherung nicht oder nicht ausschließlich abhängig sind. Zusätzliche oder gesplittete Altersvorsorge in anderen Systemen (zusätzl. Betriebsrenten, Selbständige mit zusätzl. privater Absicherung, Beamte mit zusätzl. kleinen Renten, etc.) führt dazu, dass man letztlich Äpfel mit Birnen vergleicht. Glauben Sie also besser nur der Statistik, die Sie selbst gefälscht haben!
stromeram 09.03.2007 | 12:24
Hallo noch einmal. Vielen Dank. Wenn das also so ist, dann brauch man sich nicht zu wundern wenn die Rentenkassen lehr sind. ( natürlich nicht zu vergessen auch durch die Zahlung der immens hohen Versicherungsfremden Leistungen ) Meines wissens wurde bei der Wiedervereinigung doch kein Geld von der DDR in die BRD Rentenkasse übertragen.Es war doch kein Geld da. Nicht das der Eindruck entsteht ich hätte was gegen die Wiedervereinigung, aber das hätte man anders regeln müssen. Es wurde von unseren unfähigen Politikern also wie immer das Geld anderer ausgegeben.
bekissam 09.03.2007 | 16:20
Leider haben Sie eine völlig falsche Vorstellung vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, wie ich Ihrem Beitrag entnehme. Klug und lehrreich wäre gewesen, sich über die Finanzierung der gesetzlichen Renten erst einmal zu informieren, bevor Sie die leeren Kassen der Wiedervereinigung anhängen. Die neu hinzugekommenen Rentner wie auch die Rentner in den alten Bundesländern erhalten die Renten nämlich aus einem Umlagesystem. Beiträge, die von den Rentnern von morgen eingenommen werden, werden sogleich an die früheren Beitragszahler, die heute Rentner sind, weitergereicht. Wäre das System der gesetzlichen Rentenversicherung ein so häufig als besser bezeichnetes Kapitaldeckungssystem, also ein Spartopf, wäre die sofortige Weiterzahlung der gesetzlichen Renten nach der Inflation, der Währungsreform oder der Wiedervereinigung völlig unmöglich gewesen. Die Rentner in der DDR erhalten also ihre Zahlungen von den Beiträgen ihrer Kinder und die zahlen ja auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung der DDR ein, sondern die der Bundesrepublik Deutschland.
Bernhardam 09.03.2007 | 16:47
Das ist eine grob vereinfachende und in der Sache falsche Darstellung: Die in der DDR gezahlten Beiträge sind bei weitem nicht ausreichend, um die dort geleisteten Renten zu bezahlen. Und wenn eine sofortige Weiterzahlung der Renten (auf West-Niveau) nach der Wiedervereinigung nicht möglich gewesen wäre, dann wäre das für die gesetzlich Rentenversicherten sehr gut gewesen: Dann hätten sich nämlich ALLE diese zusätzliche Last teilen müssen - und man hätte das nicht bequem auf die umlagefinanzierte Sozialversicherung abschieben können. Die 1:1 Einbeziehung einer wirtschaftlich wesentlich schwächeren Gruppe von Beitragszahlern in das Umlageverfahren ist faktisch eine Enteignung der bisher Versicherten!
Bernhardam 09.03.2007 | 16:33
Nein, die DDR hat nichts für die Übernahme der Rentenlasten gezahlt, die DDR war völlig bankrott. Inzwischen hat die gesetzliche Rentenversicherung hohe dreistellige Milliardenbeträge vom Westen in den Osten transferiert. Man kann ganz eindeutig feststellen, dass es die derzeitigen Finanzierungsprobleme und die "Rente mit 67" nicht gäbe, wenn der gesetzlichen Rentenversicherung die Wiedervereinigung erspart gebleiben wäre, oder wenn wenigstens auch die kapitalgedeckten Systeme (Versorgungswerke, Lebensversicherungsunternehmen) und der Staat sich an diesen Kosten angemessen beteiligt hätten. Für wie blöde die Politker die arbeitende Bevölkerung halten, sieht man schon daran, dass diese Ausplünderung der Versicherten im Westen auch noch als ein Vorteil des Umlageverfahrens verkauft wird. Das ist etwa so, wie wenn eine Bank damit werben würde, dass es doch so leicht sei, ihren Tresor auszurauben. Kaum mehr zu überbietender Zynismus. Im Ergebnis führt das dazu, dass man für gleichhohe Einzahlungen in ein Versorgungswerk inzwischen im Vergleich zur gesetzlichen Rente etwa eine doppelt so hohe Leistung zurückbekommt. Und die ehemaligen DDR-Ärzte und -Rechtsanwälte - die bekommen natürlich gesetzliche Renten. Die jungen Ärzte dort, die zahlen natürlich jetzt in Versorgungswerke ein.
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