Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenJa, der Rechner reduziert quasi die Hochrechnung, welche ja mit Ihrem persönlichen Schnitt erfolgte, um die Jahre, die Sie ggf. früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Zusätzlich werden die Abzüge wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme eingerechnet, die ja unabhängig vom Rentenwert (Ost/West) entstehen. Ungenau wird es allerdings, wenn Sie zukünftig den Rechtskreis (Ost/West) wechseln, oder zukünftige Gehälter stark vom Schnitt der letzten 5 Jahre abweichen.
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