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Experten-Antwort

Rentenhöhenrechner

von Schlaufuchs28.12.2016 | 15:02
1352 Ansichten
4 Antworten

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Gilt der Rentenhöhenechner auf Ihrer Website auch, wenn man in Sachsen arbeitet, also EP Ost hat?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.12.2016 | 09:41

Ja, der Rechner reduziert quasi die Hochrechnung, welche ja mit Ihrem persönlichen Schnitt erfolgte, um die Jahre, die Sie ggf. früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Zusätzlich werden die Abzüge wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme eingerechnet, die ja unabhängig vom Rentenwert (Ost/West) entstehen. Ungenau wird es allerdings, wenn Sie zukünftig den Rechtskreis (Ost/West) wechseln, oder zukünftige Gehälter stark vom Schnitt der letzten 5 Jahre abweichen.

3 Antworten

=//= am 29.12.2016 | 09:39
Probieren Sie es mal über den "Rentenschätzer". Dort kann man Angaben über alte oder neue Bundesländer machen.
H. Genschkowam 30.12.2016 | 16:59
Aber natürlich gilt der Rechner auch, wenn man in Sachsen arbeitet. Da Sachsen zudem ein Freistaat ist, also nicht so ein unfreier bzw. ländlich strukturierter Staat wie Rheinland-Pfalz oder auch Mecklenburg, erfolgt eine bevorzugte Bearbeitung im EDV-System.
Konrad Schießlam 02.01.2017 | 19:26
Gehe davon aus, Sie meinen die Hochwertung der Ostverdienste um einigermaßen einen Ausgleich von derzeit 30,45 zu 28,66 Rentenwert für 1 Entgeltpunkt. Beispiel gebend Durchschnittsverdienst 2016 31594/36267 Ost West mit 1,1479 Hochwertung Euro 36266,75 fiktiver Verdienst, 2002 22,70/zu 25,86 Rentenwert (1 EP.) Durchschnittsverdienst 2002 23911/28626 Ost/West mit 1,1972 Hochwertung Euro 28626 fiktiver Verdienst. usw.,us MfG.
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