Ist von dem Betrag, der in der Renteninformation bei der Rente wegen voller EM genannt wird ausser den Sozialabgaben und -abhängig von der Höhe-den Steuern, noch etwas abzuziehen,wenn man vor dem 60.Lebensjahr in eine EM-Rente geht?
Oder ist der genannte Betrag bereits um diesen "unter 6o Jahre Abzug" bereinigt?
Was bedeutet auf der Rückseite der Renteninformation wiederum der Passus" wir schreiben Ihnen zusätzliche Entgeltpunkte gut, ohne dass hierfür Beiträge gezahlt wurden, sofern sie das 60.Lebensjahr noch nicht vollendet haben"?