Hallo, Paulus,
grds. sind Sie nicht verpflichtet Ihre von der DRV erhaltene Renteninformation (evtl. auch Renteninformation) dem Arbeitgeber auszuhändigen. Allerdings ist es aus Sicht eines Arbeitgebers sicherlich von Vorteil in Bezug auf zukünftige Planungen, mit Hilfe des Mitarbeiters Planungssicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen.
Dies könnte der Fall sein, wenn man Personalplanungen durchführt und noch nicht weiß, ob Mitarbeiter evtl. in eine vorgezogene Altersrente gehen wollen oder nicht. Oder, wenn evtl. Altersteilzeitregelungen (ATZ) getroffen werden sollen. In dieser ATZ Situation ist es dann für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, ob Sie zu dem geplanten Beschäftigungsende auch tatsächlich schon einen Rentenanspruch hätten. Fragen Sie doch nach, was die Gründe für den Einblick in Ihre Renteninformation sind.
Ansonsten werden Ihre persönlichen Daten auugrund unserer Datenschutzbestimmungen geschützt. Von unserer Seite erfolgen keine Informationen über persönliche "Rentensituation" an den Arbeitgeber.