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Experten-Antwort

Renteninformation

von Paulus Jensen15.07.2019 | 15:12
110 Ansichten
2 Antworten

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Hallo mein Arbeitgeber möchte meine persönliche Renteninformation einsehen um dann zu berechnen. Muss ich meinem Arbeitgeber meine Renteninformation zeigen? Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift? Vielen Dank für eine Antwort Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Paulus,

grds. sind Sie nicht verpflichtet Ihre von der DRV erhaltene Renteninformation (evtl. auch Renteninformation) dem Arbeitgeber auszuhändigen. Allerdings ist es aus Sicht eines Arbeitgebers sicherlich von Vorteil in Bezug auf zukünftige Planungen, mit Hilfe des Mitarbeiters Planungssicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen.

Dies könnte der Fall sein, wenn man Personalplanungen durchführt und noch nicht weiß, ob Mitarbeiter evtl. in eine vorgezogene Altersrente gehen wollen oder nicht. Oder, wenn evtl. Altersteilzeitregelungen (ATZ) getroffen werden sollen. In dieser ATZ Situation ist es dann für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, ob Sie zu dem geplanten Beschäftigungsende auch tatsächlich schon einen Rentenanspruch hätten. Fragen Sie doch nach, was die Gründe für den Einblick in Ihre Renteninformation sind.

Ansonsten werden Ihre persönlichen Daten auugrund unserer Datenschutzbestimmungen geschützt. Von unserer Seite erfolgen keine Informationen über persönliche "Rentensituation" an den Arbeitgeber.

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1 Antworten

senf-dazuam 15.07.2019 | 16:24
Was will der Arbeitgeber denn berechnen? Eigentlich geht das den AG nichts an ... wenn man Ihnen ein Angebot für einen Vorruhestand machen möchte und dafür einen Ausgleich hinsichtlich der Rentenbeiträge plant, könnten Sie drüber nachdenken. Also müssen Sie erst einmal nichts. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie auch mal beim Betriebsrat dazu nach.
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