Hallo Juppi,
auch mir erscheinen die von Ihnen genannten 0,8874 EP für 2 Monate Krankengeldbezug unrealistisch. Ich kann mir aber vorstellen, dass bei der mit "fiktiv" überschriebenen Berechnung eine Hochrechnung bis zu einem "gewünschten" Rentenbeginn erfolgt ist. Eine abschließende Klärung kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht herbeiführen. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und dort den Sachverhalt im Rahmen einer persönlichen Beratung klären zu lassen.