Hallo Beitrager,
grundsätzlich sollte sich an den Beitragswerten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts ändern, wenn tatsächlich nur Pflegebeiträge im Versicherungsverlauf ergänzt wurden.
Sie sollten mit beiden Renteninformationen eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und prüfen lassen wodurch die geänderten Werte entstanden sind.