Hallo Ursula Tampe,
es sind zu wenig Umstände von Ihnen genannt, um diese Frage sinnvoll beantworten zu können. Wir benötigten etwas mehr Sachverhalt.
Könnten Sie Ihre Situation etwas genauer beschreiben?
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Hallo Ursula Tampe,
es sind zu wenig Umstände von Ihnen genannt, um diese Frage sinnvoll beantworten zu können. Wir benötigten etwas mehr Sachverhalt.
Könnten Sie Ihre Situation etwas genauer beschreiben?
Ergänzung:
"Pflichtbeiträge" kann man nicht nach Wunsch zahlen. Es muss ursächlich immer Versicherungspflicht vorliegen.
"Freiwillige Beiträge" kann man für Monate zahlen
- in denen nicht zeitgleich schon V-Pflicht vorliegt
- im laufenden Kalenderjahr
- in der Zeit vom 01.01.-31.03. auch für das Vorjahr.
An weitere Zeiträume in der Vergangenheit kommt man leider nicht.
Hat bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Versicherungspflicht vorgelegen, kann man das rückwirkend auch nicht mehr ändern.
Ergänzung:
"Pflichtbeiträge" kann man nicht nach Wunsch zahlen. Es muss ursächlich immer Versicherungspflicht vorliegen.
"Freiwillige Beiträge" kann man für Monate zahlen
- in denen nicht zeitgleich schon V-Pflicht vorliegt
- im laufenden Kalenderjahr
- in der Zeit vom 01.01.-31.03. auch für das Vorjahr.
An weitere Zeiträume in der Vergangenheit kommt man leider nicht.
Hat bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Versicherungspflicht vorgelegen, kann man das rückwirkend auch nicht mehr ändern.
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