Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenjahre nachzahlen

von Ursula Tampe19.04.2017 | 10:21
967 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war von 2011 und 2012 noch rentenversichert. Kann ich für diese Zeit das Konto aufstocken?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ursula Tampe,

es sind zu wenig Umstände von Ihnen genannt, um diese Frage sinnvoll beantworten zu können. Wir benötigten etwas mehr Sachverhalt.

Könnten Sie Ihre Situation etwas genauer beschreiben?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung:

"Pflichtbeiträge" kann man nicht nach Wunsch zahlen. Es muss ursächlich immer Versicherungspflicht vorliegen.

"Freiwillige Beiträge" kann man für Monate zahlen

- in denen nicht zeitgleich schon V-Pflicht vorliegt

- im laufenden Kalenderjahr

- in der Zeit vom 01.01.-31.03. auch für das Vorjahr.

An weitere Zeiträume in der Vergangenheit kommt man leider nicht.

Hat bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Versicherungspflicht vorgelegen, kann man das rückwirkend auch nicht mehr ändern.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung:

"Pflichtbeiträge" kann man nicht nach Wunsch zahlen. Es muss ursächlich immer Versicherungspflicht vorliegen.

"Freiwillige Beiträge" kann man für Monate zahlen

- in denen nicht zeitgleich schon V-Pflicht vorliegt

- im laufenden Kalenderjahr

- in der Zeit vom 01.01.-31.03. auch für das Vorjahr.

An weitere Zeiträume in der Vergangenheit kommt man leider nicht.

Hat bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Versicherungspflicht vorgelegen, kann man das rückwirkend auch nicht mehr ändern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Ursula rampeam 19.04.2017 | 10:24
Ursula rampeam 19.04.2017 | 10:23
Ursula Rampeam 19.04.2017 | 15:24
Ich möchte von 2010 bis 2012 nachträglich pflichtbeiträge einzahlen, da ich in diesen Jahren nur auf 450€ gearbeitet habe.
Schadeam 19.04.2017 | 15:35
geht nicht - Beiträge fürs laufende Jahr mussten spätestens am 31.03. des Folgejahres gezahlt sein. d.h. eine Lücke aus 2012 muss spätestens am 31.03.2013 gefüllt werden, diese Frist ist schon seit 4 Jahren abgelaufen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026