Hallo Christine,
Zeiten des Arbeislosengeldbezugs werden dann auf die 45 Jahre angerechnet, wenn sie früher als zwei Jahre vor dem Rentenbeginn liegen. Sofern Sie also die 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten vor dem 01.02.2023 erreichen, sollte ein abschlagfreier Rentenbeginn ab 01.02.2025 möglich sein. Im übrigen schließe ich mich aber der Empfehlung an, sich hierzu beim zuständigen RV-Träger individuell beraten zu lassen (derzeit aber bitte nur mit vorheriger Terminabsprache oder telefonisch).