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Experten-Antwort

Rentenjahreanrechnung nach Transfergesellschaft

von Christine19.09.2020 | 16:12
515 Ansichten
4 Antworten

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es gibt bereits diverse Antworten auf meine Frage, aber nicht ganz genau den Fall, den ich habe. Im Moment bin ich in einer Transfergesellschaft, danach im schlimmsten Fall, bis 31.5.2023 arbeitslos. Erreiche meine 45 Beitragsjahre im August 2022. Würde dann am 1.2.2025 in die abschlagsfreie Rente gehen wollen. Geht das dann ? Sprich in diesem Fall werden die Jahre schon angerechnet oder ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine,

Zeiten des Arbeislosengeldbezugs werden dann auf die 45 Jahre angerechnet, wenn sie früher als zwei Jahre vor dem Rentenbeginn liegen. Sofern Sie also die 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten vor dem 01.02.2023 erreichen, sollte ein abschlagfreier Rentenbeginn ab 01.02.2025 möglich sein. Im übrigen schließe ich mich aber der Empfehlung an, sich hierzu beim zuständigen RV-Träger individuell beraten zu lassen (derzeit aber bitte nur mit vorheriger Terminabsprache oder telefonisch).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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2 Antworten

Modi1969am 19.09.2020 | 17:04
Hallo, wenn Sie am 1.2.2025 die Altersrente für bes. langjährig Versicherte beziehen können, läge der sog. "rollierende Stichtag", ab dem Arbeitslosengeld nicht auf die 45 Jahre zählt, am 1.2.2023. Sie sagen, die 45 Jahre werden im August 2022 (ggf. inkl. Alogeld) erreicht. Insofern wäre alles in Butter. Problem: was machen Sie von Ende Alogeld bis 2025? Ggf. könnte Rente mit Abschlag wegen Zahlbetragsvorsprung gegenüber der abschlagsfreien Altersrente ab 2025 doch interessant sein. Lassen Sie sich in einer Beratungsstelle zu den jeweiligen Rentenansprüchen und zur " Wette auf Langlebigkeit -ab wann lohnt Warten auf abschlagsfreie Rente?" informieren. Zu bedenken sind weiter die unterschiedlichen Steuersätze und ggf. unterschiedliche KV (frw. KV oder Familienversicherung beim Warten auf Rente vs. Rentner-KV bei früherem Renteneintritt). Evtl. schaffen Sie die Anerkennung eines GdB 50 oder werden vor der Altersrente EM-Rentner...
Deutsche Rentenversicherung
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