Nach Ihrer Darlegung des Problems, müssten Sie ein Handwerksbetrieb haben und danach sind Sie versicherungspflichtig als Handwerker. Diese werden in den ersten drei Jahren mit dem halben Regelbeitrag (250,74 EUR) veranschlagt, es sei denn der Handwerker wünscht eine einkommensgerechte Einstufung. Dies wurde entweder von Ihnen nicht gewünscht oder übersehen. Die Anmeldung dieser Versicherungspflicht erhält der RV-Träger von der zuständigen Handwerkskammer (auch nachträglich), so dass rückwirkend Beiträge zu zahlen sind. Sie können Ihr Problem nur mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter klären (Ratenzahlung etc.).