Hallo Matze64,
wie KSC bereits geschrieben hat errechnen sich die Abschläge für die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenbeginn nach Vollendung des 63. Lebensjahres immer bezogen auf den Beginn der Regelaltersrente (unabhängig davon, ob auch die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist).
D.h. für den Jahrgang 1964 und später Geborene, bei Rentenbeginn nach Vollendung des 63. Lebensjahres ergeben sich 48 x 0,3 % = 14,4 % Abschlag, die ein Leben lang bleiben.