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Experten-Antwort

Rentenkürzung wegen BG Rente wegen Asbestose

von Ines Peikert12.05.2014 | 16:42
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6 Antworten

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Mein Vater ist 72 Jahre alt und bekommt eine normale Rente. Wegen einer Krebserkrankung die als Berufskrankheit anerkannt wurde erhält er seit September 2013 eine Rente von der BG. Die Rentenversicherung hat aufgrund dieser BG Rente seine "normale" Rente um fast 200 € gekürzt. Ich bin totaler Leihe und mache mir Sorgen, dass meiner Mutter nach dem Tod meines Vaters nur die gekürzte Rente als Witwenrente angerechnet wird? Ich freue mich auf eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Peikert,

die Kürzung der Altersrente berührt nicht den grundsätzlichen Anspruch auf die Rente, sondern nur deren Auszahlungshöhe. Deshalb wird die spätere Höhe der Witwenrente auch aus dem ungekürzten Altersrentenbetrag berechnet.

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5 Antworten

Fritzam 12.05.2014 | 18:05
Hallo Frau Peikert, keine Angst, die Witwenrente wird nach der ungekürzten Rente Ihres Vaters gezahlt.
W*lfgangam 12.05.2014 | 19:46
Hallo Ines Peikert, die DRV muss die 'normale' Rente kürzen, wenn beide Renten zusammen einen maximalen Wert überschreiten. Bei einer späteren Witwenrente ist zunächst wieder von der vollen Rente vom Vater auszugehen, davon 60 % (sofern 'altes' Hinterbliebenenrentenrecht gilt – bei Heirat vor 2002). Sofern er an den Folgen der Berufserkrankung versterben sollten, erhält Ihre Mutter auch eine Hinterbliebenenrente von der BG - dann wieder mit (geringer) Anrechnung auf die normale Witwenrente ...in der Summe mehr, als nur die normale Witwenrente. Gruß w.
Ines Peikertam 13.05.2014 | 08:54
Sehr geehrter Herr Wolfgang, ich bedanke mich recht herzlich für Ihre informative Antwort die mich sehr beruhigt hat. Vielen Dank. HG
Michaam 12.04.2016 | 23:56
Guten Tag, ich habe einen ähnlichen Fall. Mein Vater erhielt eine BG-Rente (Wegeunfall, Querschnittslähmung) und seine "normale" Altersrente wurde aufgrund der hohen BG-Rente sehr gekürzt. Nun ist mein Vater leider kürzlich verstorben und meine Mutter wird nun Witwenrente beantragen. Hierzu habe ich auf der 0800er-Rentenhotline Erkundigungen eingeholt. Dort sagte man mir (ich bin geschockt !) das die Witwenrente nur von dem echten, aktuellem Auszahlungsbetrag der Altersrente berechnet wird. Hieße meine Mutter bekäme (und ich habe mehrmals nachgefragt) nur 60% der gekürzten Altersrente. Das kann doch kaum sein, oder? Die reguläre, ungekürzte Rente meines Vaters wäre ja deutlich höher gewesen und dafür hat er ja eingezahlt. Andernfalls würden nun die BG-Leistungen entfallen und meine Mutter bekäme noch ein Taschengeld an Witwenrente und könnte auch gleich Termin beim Sozialamt machen. Ist dem nun so oder war das eine Fehlinfo der Hotline ?
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