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Rentennachzahlung: Besteuerung und andere Ansprüche

von Stefan07.05.2007 | 13:13
2008 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, wenn ich eine Rentennachzahlung für die letzten zwei Jahre erhalte, in dieser Zeit aber Krankengeld und Hartz IV Gelder bezog, werden diese mit der Rentennachzahlung verrechnet bzw. muss ich die Krankengelder und sonstige Leistungen zurückzahlen? Und wird die Rentennachzahlung besteuert? Besten Dank Stefan

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die Rente nachträglich rückwirkend genehmigt wird, entsteht eine Nachzahlung. Auf diese haben andere Leistungsträger einen Erstattungsanspruch. Sie brauchen nichts zurückzuzahlen. Dies wird von Amts wegen durchgeführt.

1 Antworten

Schiko.am 07.05.2007 | 20:58
Die leistungsträger krankenkasse und hartz IV verrechnen die geleisteten zahlungen , die ab dem tag der vermeintlichen rentenzahlung ausbezahlt wurden. Somit wird der um diese summen verminderte nach- zahlungsbetrag der bruttorente nur der versteuer- ung unterworfen. Gehen sie davon aus, es fällt keine steuer an. Sind sie aber beim finanzamt noch registriert, reichen sie wie bisher eine steuererklärung ein. Ansonsten können sie ohne erklärung nachts auch gut schlafen, es sei, die rente ist ziemlich hoch. M fG.
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