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Rentenpunkte

von Virus05.11.2008 | 18:26
4906 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich erhalte eine teilerwerbsunfähigkeitsrente. Vom Arbeitsamt erhalte ich keine Leistungen. Ich mußte mich trotzdem arbeitslos melden, damit ich für diese Zeit Rentenpunkte erhalte. Wieviel macht so ein Rentenpunkt bei der Rente aus. Ich bin 57 Jahre, würde gerne noch etwas zu verdienen. Ich könnte mit 60 Jahre in geminderte Rente gehen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zeit des Bezuges der Erwerbsminderungsrente geht als Anrechnungszeit in die Berechnung einer späteren Rente ein. Demgegenüber werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug keine Entgeltpunkte zugeordnet. Eine Rentensteigerung kann vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit der Alo-Meldung nicht erreicht werden.

6 Antworten

Schiko.am 05.11.2008 | 18:38
Es ist gut wenn sie weiter als arbeitslos gemeldet sind, da diese zeit auf die beitrags- zeit sich auswirkt. Leider aber erhalten sie hier- für keine entgeltpunkte. Nur bei AL I erhalten sie eine leistung und die agentur zahlt beiträge zur rentenversich- erung. MfG.
Wolfgangam 05.11.2008 | 23:23
> Es ist gut wenn sie weiter als arbeitslos gemeldet sind, da diese zeit auf die beitrags- zeit sich auswirkt. Denken Sie über den Satz noch mal nach ;-) Gruß w.
Lotharam 06.11.2008 | 00:57
Zahlt die KK auch in die Rentenkasse ein? Hallo, ich beziehe Arbeitslosengeld 1, bin aber schon über die 6 Wochen hinaus und bekomme Krankengeld von der KK. danke Lothar
gerdam 06.11.2008 | 07:30
Ja auch die Krankenkasse zahlt in der Rentnversicherung ein.
Schiko.am 07.11.2008 | 23:57
Meinten sie das? Da hätte ich " MfG. Danke für die antwort.
Schiko.am 08.11.2008 | 00:01
Das ging aber daneben. Sollte lauten Da hätte ich wohl schreiben müssen:sind anrechnungszeiten? Danke. MfG.
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