Die Zeit des Bezuges der Erwerbsminderungsrente geht als Anrechnungszeit in die Berechnung einer späteren Rente ein. Demgegenüber werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug keine Entgeltpunkte zugeordnet. Eine Rentensteigerung kann vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit der Alo-Meldung nicht erreicht werden.