Hallo Angie, das Thema Zurechnungszeit bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein Dauerbrenner im Forum und wurde vielfach und umfassend erläutert. Bei der Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente werden Sie durch die sogenannte Zurechnungszeit (Hochrechnung auf Basis Ihrer bis zum Eintritt der Erwerbsminderung durchschnittlich erworbenen Rentenansprüche) fiktiv so gestellt, als hätten Sie bis zum 60.Lebensjahr weiterhin auf Höhe dieses Wertes weitere Ansprüche erworben. Tatsächlich wirkt sich eine parallel zum Rentenbezug ausgeübte Tätigkeit meistens nicht Renten steigernd aus. Wenn Sie es sich finanziell leisten können, denn die Beschäftigung dient ja auch dazu Ihr laufendes Einkommen zu erhöhen, dann können Sie über Aufgabe dieser durchaus nachdenken. Berücksichtigen Sie aber auch bitte, dass die Hochrechnung nicht auf eine tatsächliche Leistung von Ihnen beruht. Somit tragen Sie mit der Zahlung Ihrer Beiträge dazu bei, dass die Solidargemeinschaft aller Rentenversicherten funktioniert.