Hallo Trinity,
zum Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich alle steuerpflichtigen laufenden und einmaligen Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis. Hierzu zählen regelmäßig auch (steuerpflichtige) Bonuszahlungen, soweit sie unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis resultieren. Welches Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldet wurde, können Sie letztlich auch den Meldebescheinigung entnehmen, welche Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.