Die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung bei der Rente wurde zum 1.1.1986 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wurde (auch für Zeiten vorher) 1 Jahr Kindererziehung in der Rentenversicherung angerechnet.
Im Rahmen des Rentenreformgesetzes ab 1.1.1992 verbesserte der Gesetzgeber die Berücksichtigung der Kindererziehung und dehnte die Anrechnung auf drei Jahre aus.
Im Übrigen können wir uns den Ausführungen von LS und Schade anschließen.