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Rentenpunkte für Kindererziehung

von HDD30.01.2010 | 12:23
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5 Antworten

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Wer kann mir mit verständlichen Worten die amtlich gültige Erklärung dafür mitteilen, warum (offenbar geburtsjahrab-hängig) dem Rentenkonto für die Erziehung eines Kindes mal lediglich e i n Rentenpunkt, manchmal aber auch d r e i Renten-punkte gutgeschrieben wird/werden. Ist das gerecht oder - was ich eigenlich nicht glauben möchte- Behördenwillkür aus Geldmangel ?? In jedem Fall sollte die offizielle Begründung für diesen Fakt häufiger mal publiziert werden, damit bei den Betroffenen ggf. bestehender Frust abgebaut wird bzw. gar nicht erst aufkommen kann. MfG HDD

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung bei der Rente wurde zum 1.1.1986 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wurde (auch für Zeiten vorher) 1 Jahr Kindererziehung in der Rentenversicherung angerechnet.

Im Rahmen des Rentenreformgesetzes ab 1.1.1992 verbesserte der Gesetzgeber die Berücksichtigung der Kindererziehung und dehnte die Anrechnung auf drei Jahre aus.

Im Übrigen können wir uns den Ausführungen von LS und Schade anschließen.

4 Antworten

ganz einfacham 30.01.2010 | 13:01
hallo hdd, es hat weder mit wilkür,noch mit gedlamgel zu tun. für geburten vor dem 01.01.1992 gibt es einen entgeltpunkt,für geburten ab dem 01.01.1992 erhält man 3 entgeltpunkte. ob das frust oder ärger hervorruft,interessiert den gesetzgeber wenig.und ist im übrigen nicht sinn dieses forums.das sollte man in der kneipe oder beim friseur diskutieren.
Heiniam 30.01.2010 | 14:20
wahrscheinlich sind Kinder ab dem Jahrgang 1992 mehr wert???? bin selber Mutter und kann es nicht nachvollziehen wahrscheinlich können dies nur die Politiker!
LSam 30.01.2010 | 15:52
Würde es für richtiger finden, wenn man den guten Willen des Gesetzgebers akzeptierte, Kinderereziehungszeiten und auch Kinderberücksichtigungszeiten rentenrechtlich entsprechend zu würdigen. . Natürlich muss auch alles finanzierbar sein. . Bis 12-1991 gab es für ein Kind maximal 0,7500 EGPT für 12 Monate, 0,0625 je Monat. . Wurden während gleicher Zeit Verdienste erzielt, wurden sie gegengerechnet und wenn sie eine Höhe von mehr als 0,7500 je Jahr ausmachten, gab es keine Punkte mehr für die Kindererziehung. . Ab 01.01.1992 hat man sich dazu durchgerungen, Kindererziehungszeiten je Kind für 3 Jahre zu gewähren, 3 x 0,7500 = 2,2500 Punkte. . Ab 01.07 1998 erfolgte eine stufenweise Anhebung der Höhe der Berücksichtigung von ursprünglich 0,7500 pro Jahr auf 0,8500, ab 01.07.1999 auf 0,9000, ab 01.07.2000 auf 0,9996 für 12 Monate. . In gleichem Zusammenhang wurde auch die Gegenrechnung von Verdiensten geändert. . Verdienste werden nur noch dann angerechnet, wenn beide Bestandteile, Entgeltpunkte aus Lohn und Entgeltpunkte aus KEZ/BÜZ die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, was immer auch noch vorkommt, aber seltener. . Insgesamt ergeben sich aus diesen nicht unwesentlichen Veränderungen Verbesserungen für Frauen mit Kindern sowohl für private Dispositionen als auch für die Rente.
Schadeam 30.01.2010 | 21:03
Da braucht man keine offizielle Begründung, jeder den es interessiert, kann sich in den Gesetzbüchern bzw. den Fachbroschüren der RV informieren. PS: das ist doch alles ein alter Hut, vor 24 Jahren wurden die Kindererziehungszeiten eingeführt und seit 18 Jahren gibt es für Kinder, die ab 1992 geboren sind 3 Jahre. Wer sich darüber aufregt, kann ja bei seinen Politikern seinen Frust abladen - die machen nämlich die Gesetze. Den Behörden Willkür zu unsterstellen zeugt da doch eher von großer Ahnungslosigkeit...und angeblich erst heute das alles zu erfahren zeugt davon, dass man sich in den letzten 25 Jahre nicht gerade für diese Themen interessiert hat...
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