Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBis zur Volljährigkeit spielt Einkommen bei Waisenrenten keine Rolle.
Darüber hinaus wird die Waisenrente bei Schul- oder Berufsausbildung weiterbezahlt (bis 27. Lj). Bei Waisen, die vor 2002 geboren sind, wird nur das Erwerbseinkommen berücksichtigt.
Bei ab 2002 geborenen Waisen werden auch die Vermögenseinkünfte berücksichtigt.
Näheres bitte ich bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der RV zu erfragen.
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