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Rentenverlängerung

von Anette04.05.2010 | 16:31
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, meine EU-Rente ist bis Nov.2010 befristet. Im Juni hab ich einen Termin bei der RV zwecksVer- längerungsantrag. Muß ich mich auch bei der ARGE melden.Hab noch 4 Monate ALG 1 gut. Nur für den Fall das bis Nov. noch nicht über den Antrag entschieden wurde oder Schlimmer das er abgelehnt wurde.

1 Antworten

Sebastianam 04.05.2010 | 16:57
Sie sollten sich dann auf jeden Fall rechtzeitig und zwar ca. 3 Monate vor Ablauf der EM-Rente ( wäre bei ihnen dann im August ) bei der Agentur für Arbeit schon mal melden. Dies ist wichtig, um von vorne herein einem - eventuellen - späterern Vorwurf der Pflichtverletzung und damit einer Sperrzeit des ALG I aus dem Wege zu gehen. JEDER der arbeitslos wird und davon 3 Monate oder noch früher Kenntnis erhält, muss sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der AfA erstmalig melden. Das was auf normale Arbeitnehmer zutrifft , würde dann auch für Sie als EM-Rentner zutreffen . Ob ein Arbeitsverhältnis zum Tag X gekündigt wurde oder eine befrsitete EM-Rente zum Tag X ausläuft ist hinsichtlich der Meldung bei der AfA dassselbe : Arbeitnehmer müssen sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden (§38 Abs.1 SGB III). Mit dieser Regelung soll die Vermittlung von Arbeitsuchenden beschleunigt, die Zeit der Arbeitslosigkeit verkürzt und nach Möglichkeit sogar vollständig vermieden werden. Aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist es in der Regel leichter möglich, eine neue Stelle zu finden. Je länger Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger gestaltet sich die Arbeitssuche und die Integration in Arbeit. Deshalb ist es Ziel dieser gesetzlichen Regelung, die Zeit vor der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses für eine aktive Beschäftigungssuche zu nutzen. Wenn Sie von dem Ende des Arbeitsverhältnisses kurzfristiger als 3 Monate erfahren, müssen Sie sich innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden. Als erster Schritt genügt auch eine telefonische Arbeitsuchendmeldung, wenn die persönliche Meldung nachgeholt wird. Hierfür steht die Service-Rufnummer zur Verfügung. Mit Ihrer rechtzeitigen Meldung vermeiden Sie auch finanzielle Nachteile: im Falle einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein, d.h. ganz konkret, dass eine Woche kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
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