Unterliegen Ordensleute der Rentenversicherungspflicht.
17.10.2013, 14:22
Experten-Antwort
§ 1 SGB VI
Versicherungspflichtig sind
4. Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung.
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