Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo "Weis nix",
wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Sie diese Versicherung nicht kündigen.
Wie auch die anderen Forumsteilnehmer habe ich Schwierigkeiten, zu erfassen, welchen Schadenfall sie meinen. Soweit sie einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt haben und einen Bescheid bekommen haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit mittels Widerspruch (beim Rentenversicherungsträger) und anschließender Klage (beim Sozialgericht) dagegen vorzugehen. Selbst wenn die Widerspruchsfrist versäumt ist, haben sie immernoch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen.
Sollten Sie einen Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt haben, der nicht bearbeitet wird ("...die tun halt nix..."?), können Sie Ihr Recht grundsätzlich mit einer Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht verfolgen.
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