Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenversicherung

von Weis nix24.01.2007 | 18:30
2253 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Kann ich meine Gesetzliche Rentenversicherung im schadensfall kündigen, wenn ich mit der schadensregulierung nicht einverstanden bin, und der Weg zum erstreiten eines Bürgerlichen Rechts mir zu schwierig scheint da die Sachbearbeiter der SV es mir erschweren überhaupt einen widerspruch oder Klage erheben zu können, die tun halt nix, welche möglichkeit habe ich meine Rechte einzu Fordern oder wo kann ich gegen die Sozialversicherungen Klagen. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.01.2007 | 09:52

Hallo "Weis nix",

wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Sie diese Versicherung nicht kündigen.

Wie auch die anderen Forumsteilnehmer habe ich Schwierigkeiten, zu erfassen, welchen Schadenfall sie meinen. Soweit sie einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt haben und einen Bescheid bekommen haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit mittels Widerspruch (beim Rentenversicherungsträger) und anschließender Klage (beim Sozialgericht) dagegen vorzugehen. Selbst wenn die Widerspruchsfrist versäumt ist, haben sie immernoch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Sollten Sie einen Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt haben, der nicht bearbeitet wird ("...die tun halt nix..."?), können Sie Ihr Recht grundsätzlich mit einer Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht verfolgen.

5 Antworten

Schiko.am 24.01.2007 | 19:02
Will versuchen mich vorsichtig auszudrücken, jemand muss dies ja hier tun. Meinen sie wirklich die rentenversicherung , sage ich ein klares“ nein . Mir ist auch nicht klar was ein schadensfall mit der gesetzlichen rentenversicherung zu tun hat. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 24.01.2007 | 23:08
Welchen Schaden haben Sie? Gesetzliche Pflichtversicherungen können nicht gekündigt werden. Wenn Sie einen Antrag stellen, muss der Bescheid innerhalb maximal 6 Monaten erteilt werden (§ 88 Sozialgerichtsgesetz). http://bundesrecht.juris.de/sgg/__88.html
Schadeam 25.01.2007 | 08:03
Ihren Namen "weis nix" haben Sie zurecht gewählt. Was wollen Sie eigentlich wissen? Wenn es wirklich was mit Rente zu tun hat, wenden Sie sich doch an die nächste Außenstelle der RV. Dort wird auch Ahnungslosen geholfen.
Wunderbaram 25.01.2007 | 11:21
Das würde ich an Ihrer Stelle genauso machen. Ich rate allerdings, bevor Sie irgendjemand mit Ihrem Problem heimsuchen wollen, den Sachverhalt aufzumalen. So dürfte die Problemlösung leichter fallen.
Benediktam 25.01.2007 | 18:42
Könnte es nicht auch daran liegen, dass "weis nix" selbst einen Schaden hat?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026