Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich kann man dem Beitrag von „!!!“ zustimmen. In Ihrer beschriebenen (geplanten) Situation kann man zweifelsfrei nachweisen wer das Kind überwiegend erziehen wird. Ab dem Zeitpunkt in dem Sie wieder Vollzeit arbeiten, wird die überwiegende Erziehung Ihrem Mann zuzuordnen sein. Warten Sie ab bis Ihr Kind da ist und vereinbaren Sie dann einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Informationen zum Thema Elterngeld erhalten Sie unter www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Elterngeld-und-Sozialversicherung und www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie.
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