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Rentenversicherung + Elternzeit

von Ina04.01.2007 | 13:47
3291 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ende Januar wird unser erstes Kind geboren. Anschließend wollen mein Mann u. ich uns die Elternzeit teilen. Zuerst werde ich in Elternzeit gehen und meine Mann wird zunächst unmittelbar nach der Geburt für zwei Monate Teilzeit (zwei Tage die Woche) arbeiten. Danach wird er für fünf Monate wieder Vollzeit arbeiten. Nach sieben Monaten jedoch wieder nur Teilzeit (zwei Tage die Woche) und ich werde ab diesem Zeitpunkt wieder Vollzeit arbeiten. Kann eine solche (zugegeben nicht gerade unkomplizierte) Vorgehensweise auch auf die Rentenversicherung angerechnet werden? Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass sowohl mein Mann wie auch ich bei einer Vollzeitbeschäftigung über dem Durchschnittseinkommen liegen werde). Vielen Dank im voraus.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.01.2007 | 15:16

Grundsätzlich kann man dem Beitrag von „!!!“ zustimmen. In Ihrer beschriebenen (geplanten) Situation kann man zweifelsfrei nachweisen wer das Kind überwiegend erziehen wird. Ab dem Zeitpunkt in dem Sie wieder Vollzeit arbeiten, wird die überwiegende Erziehung Ihrem Mann zuzuordnen sein. Warten Sie ab bis Ihr Kind da ist und vereinbaren Sie dann einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Informationen zum Thema Elterngeld erhalten Sie unter www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Elterngeld-und-Sozialversicherung und www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie.

1 Antworten

!!!am 04.01.2007 | 14:08
Sie müssen für diese Zeiträume eine entsprechende Erklärung über die überwiegende Erziehung abgeben. Ihr Einkommen spielt bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten keine Rolle. Erst später bei der Anrechnung. Die Zuordnung ist bei der Rentenversicherung in Form einer Erklärung abzugeben. Es gibt hierzu einen Vordruck (V0820) den Sie ausfüllen müssen. Diesen können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Ich wünsche Ihnen für die Geburt alles Gute und viel Glück! Viel Spaß und Freude mit Ihrem ersten Kind!
Deutsche Rentenversicherung
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