Aus dem Entgelt des Minijobs entrichten Sie als Arbeitnehmerin den Eigenanteil von 3,6% (18,6% Beitrag zur Rentenversicherung minus 15,0 % Pauschalanteil des Arbeitgebers) .
Bei Wegfall der Erwerbsminderungsrente und bei einem späteren neuen Anspruch auf die EM-Rente oder Altersrente werden die Entgeltpunkte aus dem versicherungspflichtigen Minijob dazu gerechnet.
An der Beitragsentrichtung ändert sich nichts, d.h. der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbetrag von 15,0 % und Sie bekommen vom Gehalt die 3,6 % Eigenanteil abgezogen.