Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andreas Grundmann,
nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie zum Personenkreis der Selbständigen mit einem Auftraggeber (= Versicherungsagentur für eine Versicherung?) gehören und bisher nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung waren, weil Ihre Arbeitnehmerin mehr als 450 Euro monatlich verdient hat und damit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt war.
Während des Zeitraums, in dem Ihre Arbeitnehmerin die gesetzliche Elternzeit in Anspruch genommen hat, tritt keine Rentenversicherungspflicht ein, weil nach Ihren Angaben das Arbeitsverhältnis weiterhin bestand und das zuletzt an die Arbeitnehmerin gezahlte Arbeitsentgelt mehr als 450 Euro monatlich betrug.
Diese Aussagen gelten aber nur, wenn die tatsächlichen Verhältnisse mit Ihren Angaben übereinstimmen.
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