Als Freiberuflerin bin ich stundenweise auf Honorarbasis tätig. Meine Frage ist nun, ab wann ich rentenversicherungspflichtig bin, da ich nur wenige Stunden pro Woche arbeite (ca. 7 Stunden).
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
10.10.2007, 11:02
von
Barbara
10.10.2007, 11:27
von
Knut Rassmussen
Entscheidend ist nicht der Stundenumfang, sondern die Tätigkeit als solche. Wenn aufgrund der Selbständigkeit eine Rentenversicherungspflich eintritt, wäre nur noch eventuelle Geringfügigkeit zu prüfen (Gewinn von max. 400 EUR je Monat)
10.10.2007, 12:37
von
Batrix
...soll heissen, als was sind Sie denn freiberuflich tätig?