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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung freistellen

von Chris Tom06.10.2016 | 16:28
913 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe einen 450 € Job zusätzlich zu meinem Angestelltenverhältnis am 01.09.2016 begonnen. Nun würde ich mich gerne bei dieser Stelle von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung freistellen. Wie mache ich das und bei muss ich den Antrag abgeben oder stellen? Gibt es Formulare oder Vorlagen dazu oder etwas ähnliches? CT

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris Tom,

wie bereits erwähnt, müssen Sie diese Erklärung Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich und unwiderruflich abgeben. Spezielle Vordrucke hierfür gibt es nicht. Allerdings haben viele Arbeitgeber hierfür eigene Vordrucke aufgelegt. Bitte daher bei der „Personalabteilung“ nachfragen.

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2 Antworten

Luxam 06.10.2016 | 16:46
Hallo, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist von Ihnen schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Weitere Informationen gibt es auch auf www.minijob-zentrale.de
****am 06.10.2016 | 16:47
Hallo Chris Tom, die entsprechende Erklärung sollte ihr Minijob- Arbeitgeber ihnen eigentlich schon bei der Beschäftigungsaufnahme bzw. bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vorgelegt haben. Wenn nicht fragen sie bei der Personalabteilung nach.
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