Hallo Chris Tom,
wie bereits erwähnt, müssen Sie diese Erklärung Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich und unwiderruflich abgeben. Spezielle Vordrucke hierfür gibt es nicht. Allerdings haben viele Arbeitgeber hierfür eigene Vordrucke aufgelegt. Bitte daher bei der „Personalabteilung“ nachfragen.