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rentenversicherungspflicht bei selbständigen

von claudia23.06.2009 | 12:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo. ich hätte mal eine frage. mein lebensgefährte ist selbständig. er besitzt ein eigenes büro und arbeitet "für" eine versicherungsgesellschaft. ist er verpflichtet, rentenversicherungsbeiträge zu zahlen? wann ist er das und wie kann er sich eventuell davon befreien?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Selbständig tätige Personen, deren Arbeitseinkommen monatlich 400 Euro überschreitet, die außerdem im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Wenn Ihr Lebensgefährte also für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft arbeitet, so liegt bei ihm wahrscheinlich eine selbständige Tätigkeit mit einem Auftraggeber vor.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien und zwar für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. zur Befreiung von der Versicherungspflicht stehen die bundesweiten Formulare V020 und V050 zur Verfügung.

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