Kommunikationsdesigner sind aus meiner Sicht den Künstlern und Publizisten zuzuordnen. Damit sind Sie grundsätzlich nach § 2 Nr. 5 SGB VI versicherungspflichtig. Über weitere Einzelheiten können Sie sich auf der Homepage der Künstlersozialversicherung informieren (www.kuenstlersozialkasse.de).