Hallo Herr Hennings,
"8. Kann ich mich auch als Student bei der KSK versichern?
Die Versicherungspflicht nach dem KSVG setzt voraus, dass Sie eine selbständige künstlerische oder publizistische Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Studentenversicherung bietet das KSVG nicht. Sollten Sie jedoch neben Ihrem Studium bereits tätig sein oder neben einer Tätigkeit ein Studium aufnehmen, so kann es durchaus zu einer Versicherungspflicht nach dem KSVG kommen. Die KSK hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen."
aus:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publiz…
Außerdem:
"> Startseite > Künstler und Publizisten > Voraussetzungen > Mindestgrenze des Arbeitseinkommens
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich."
Eine verbindliche Antwort werden Sie nur von der KSK erhalten.
Gruß
w.