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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflichtig als selbstständiger Student?

von Herr Hennings22.09.2015 | 16:55
1126 Ansichten
4 Antworten

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Moin, Ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Hier habe ich folgendes Beispiel, für welches ich Ihren Rat benötige: Ein selbstständiger Student, der als Publizist tätig ist, verdient auf einer Plattform für SEO-Content Geld. Der Student arbeitet dabei unter 20 Stunden in der Woche. Kranken- und pflegeversichert ist der Student durch die studentische Krankenversicherung. Seine Einnahmen variieren von Monat zu Monat. Es können mal 700 Euro sein, aber auch mal nur 50 Euro. Es kommt eben darauf an, ob er Aufträge hat in diesem Monat und, ob er die Zeit dafür aufbringen kann. Der Student lebt noch zu Hause und finanziert sein Studium mit diesem Geld. Er erhält weder Bafög noch andere Hilfen und ist über 25. Sein Jahresgehalt liegt bei etwa 3800 Euro. Ist der Student nun rentenversicherungspflichtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse wäre bei einer publizistischen Tätigkeit durchaus denkbar. Verbindlich klären lässt sich diese Frage allerdings nur direkt bei der Künstlersozialkasse.

Hier der Kink zum Prüfformular:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Anmeldeunterlagen-Fragebogen-Ausfuellhinweise-Infoschrift-Aktuelle_Werte_in_der_SV_JAE_2016.pdf

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3 Antworten

W*lfgangam 22.09.2015 | 19:16
Zitat von Herr Hennings anzeigen
Hallo Herr Hennings, "8. Kann ich mich auch als Student bei der KSK versichern? Die Versicherungspflicht nach dem KSVG setzt voraus, dass Sie eine selbständige künstlerische oder publizistische Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Studentenversicherung bietet das KSVG nicht. Sollten Sie jedoch neben Ihrem Studium bereits tätig sein oder neben einer Tätigkeit ein Studium aufnehmen, so kann es durchaus zu einer Versicherungspflicht nach dem KSVG kommen. Die KSK hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen." aus: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publiz… Außerdem: "> Startseite > Künstler und Publizisten > Voraussetzungen > Mindestgrenze des Arbeitseinkommens Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht. Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich." Eine verbindliche Antwort werden Sie nur von der KSK erhalten. Gruß w.
Herr Henningsam 22.09.2015 | 19:26
Hallo, Danke erst einmal für die Antwort. Mit der KSK stand ich schon in Kontakt, aber wirklich etwas dabei rausgekommen ist nicht. Mir wurde am Telefon nur dieser Bogen empfohlen: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versi… Da gibt es erst einmal die Frage, ob ich überhaupt eine erwerbsmäßige Tätigkeitsausübung durchführe. Zu den Anzeichen der Erwerbstätigkeit gehört wohl die Versteuerung meines Einkommens. Ich gebe zwar immer alles beim Finanzamt an, aber es wird nie etwas versteuert, da es viel zu wenig ist, was ich verdiene.
Herr Henningsam 22.09.2015 | 20:01
Hinzufügen möchte ich noch, dass es wohl auch darauf ankommt, ob meine Tätigkeit von Dauer ist. Ich würde in diesem Bereich sowieso nur noch 1-2 Jahre arbeiten bis mein Studium abgeschlossen ist. Anschließend würde ich sowieso nie wieder selbstständig tätig sein wollen. Es ist also kein Job, den ich für immer machen möchte.
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