Hallo Werner G.,
durch einen "Rentenverzicht" verzichten Sie auf die Auszahlung der laufend wiederkehrenden monatlichen Rentenzahlung. Der Rentenanspruch dem Grunde nach besteht weiter.
Ein Verzicht ist allerdings unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Erklären Sie den Verzicht auf Ihre Rente, wird Ihr Rentenversicherungsträger ggf. prüfen, ob Anhaltspunkte gegeben sind, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr und damit auch der Rentenanspruch dem Grunde nach nicht mehr vorliegt.