Hallo siggiklein,
eine Zeit des Arbeitslosengeld-Bezugs in den letzten zwei Jahren vor der Rente zählt nicht zu der Wartezeit für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" (im Volksmund "Rente mit 63"). Wenn Sie diese Wartezeit aber schon vor der Arbeitslosigkeit erfüllt haben, ist die Arbeitslosigkeit unproblematisch (Ihre einmal erfüllten Monate sind Ihnen sicher, Sie sollten diese aber wirklich mit einer Rentenauskunft festgestellt haben und nicht nur selber errechnet, um sicher zu gehen).
Inwieweit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und welche Verpflichtungen sich daraus eventuell ergeben, können Sie nur mit der Agentur für Arbeit klären.