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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von siggiklein27.08.2017 | 16:45
1046 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 58 1/2 Jahre und arbeite seit meinem 15 Lebensjahr und zwar ab 01.09.74 Ich hatte 3 Jahre Ausbildungszeit und anschl. 1 Jahr Grundwehrdienst, seit dieser Zeit arbeite ich ununterbrochen. Ich werde also in genau 2 Jahren meine 45 Arbeitsjahre (Wartezeit) voll haben. Da ich meine abzugsfreie Rente aber erst mit 64 und 2 Monate bekommen kann, muß ich noch ca. 4 Jahre überbrücken. Wenn ich noch zwei Jahre arbeite, kann ich dann die letzten zwei Jahre vor der Rente Arbeitslosengeld beziehen, ohne das dies einen Einfluß auf meine Rente hat ? Wenn mein Arbeitsvertrag im beiderseitigen Einverständnis beendet wird. Vielen Dank für Ihre Antworten sk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo siggiklein,

eine Zeit des Arbeitslosengeld-Bezugs in den letzten zwei Jahren vor der Rente zählt nicht zu der Wartezeit für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" (im Volksmund "Rente mit 63"). Wenn Sie diese Wartezeit aber schon vor der Arbeitslosigkeit erfüllt haben, ist die Arbeitslosigkeit unproblematisch (Ihre einmal erfüllten Monate sind Ihnen sicher, Sie sollten diese aber wirklich mit einer Rentenauskunft festgestellt haben und nicht nur selber errechnet, um sicher zu gehen).

Inwieweit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und welche Verpflichtungen sich daraus eventuell ergeben, können Sie nur mit der Agentur für Arbeit klären.

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14 Antworten

Fastrentneram 27.08.2017 | 19:30
Wenn Sie die 45 Beitragsjahre vor Inanspruchnahme des Alogeldes erreicht haben, bewirken die zwei Jahre Alogeld keinen großen Rentenverlust. Ob Sie allerdings für die 2 Jahre Arbeitslosigkeit Alogeld erhalten, müssen Sie mit der Agentur für Arbeit klären. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen, müssen Sie mindestens mit einer Sperrfrist von 3 Monaten rechnen.
Fortitude oneam 27.08.2017 | 19:33
Hallo Siggiklein, das wäre Schön um war zu sein. So nach dem Motto - Hallo AG, so wir beenden das Arbeitsverhältnis und beziehe 2 Jahre Arbeitslosengeld und dann meine Rente. Zitat: Bezieht jemand in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn Arbeitslosengeld I, kann diese Zeit ebenfalls nicht bei den Versicherungsjahren berücksichtigt werden. Ausgenommen sind nur jene Fälle, wenn der Arbeitslosigkeit eine Insolvenz oder komplette Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zugrundelag. Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunft und Beratungsstelle der DRV/RV diesbezüglich beraten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
siggikleinam 29.08.2017 | 20:58
Hallo zusammen, ich möchte mich recht herzlich für alle Antworten bedanken. Ihr habt mir schon geholfen > danke !!
Beamteram 31.08.2017 | 15:27
Bitte wo??? Da wollen meine Kollegen und ich auch hin!
na jaam 31.08.2017 | 15:33
na ja fragen Sie Ihren Mentor Herr Schäuble, der hat diese Zahl öffentlich genannt. So im Vertrauen, es hört ja keiner zu, Verstehen kann ich Sie Und alles ohne Beiträge ( Satire aus ) MfG na ja
na jaam 31.08.2017 | 15:48
Dies ist keine politische Aussage ! Es ist eine Renten / Pensionsmeldung von Herrn Schäuble MfG na ja
Genervteram 31.08.2017 | 15:46
Zitat von na ja anzeigenausblenden
Hallo Siggiklein, das wäre Schön um war zu sein. So nach dem Motto - Hallo AG, so wir beenden das Arbeitsverhältnis und beziehe 2 Jahre Arbeitslosengeld und dann meine Rente. Zitat: Bezieht jemand in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn Arbeitslosengeld I, kann diese Zeit ebenfalls nicht bei den Versicherungsjahren berücksichtigt werden. Ausgenommen sind nur jene Fälle, wenn der Arbeitslosigkeit eine Insolvenz oder komplette Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zugrundelag. Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunft und Beratungsstelle der DRV/RV diesbezüglich beraten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Wenn man weiss, dass gerade weit über 100 000 Verbeamtete und Beamtenähnliche Personen mit 55 Jahren mit etwa der 3-fachen Rente/ Pension ohne Abzüge und ohne je Beiträge bezahlt zu haben im Jahr 2017 in Pension gehen . Dann ist Ihre Antwort mit der eventuellen ? Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht zynisch ? MfG na ja
Na ja, mal wieder eine kleine Neiddebatte eröffnen, die in diesem Forum nichts zu suchen hat. Oder helfen Sie damit direkt einem Fragesteller bzw. haben Sie eine rentenrechtliche Frage?
Beamteram 31.08.2017 | 16:03
Sie schreiben wohl von den Bahn- und Postbeamten??? Tja, da bin ich dann zu spät dran, das Modell gibt's ja schon nicht mehr.
na jaam 31.08.2017 | 15:40
Falschmeldung ???? nein Sie müssen noch 1 Jahr länger arbeiten um mit 56 ohne Beiträge in Pension ohne Abzüge zu gehen. Quelle Focus MfG na ja
Genervteram 31.08.2017 | 16:18
Wo bleibt Ihre Frage? Eine Aussage eines Politikers polemisch zu zitieren, ist sehr wohl politisch und hier nicht gewollt. Gehen Sie wählen, aber benutzen Sie nicht dieses Forum, um sich gegen oder für das Beamtentum zu positionieren.
Knut Rassmussenam 31.08.2017 | 17:23
na ja = Paul Und ich werde mit 67 meine Pension erhalten. Ach, und ich erinnere mich an die gute alte Zeit, als Angestellte mit "Vorruhestand" ab 55 langsam übergeleitet in Rente worden sind. Die 32 Monate Alo-Geld waren in den Köpfen der Personalabteilungen schon vom Rentenanlter abgezogen.
Beamte haben es besseram 31.08.2017 | 19:03
Und ich sehe alle Tage einen Postbeamten der wegen angeblicher Gesundheitsstörung mit 42 nach Hause geschickt wurde. Die letzten Jahre sämtlich sportliche Aktivitäten machen konnte und jetzt da es ihm wahrscheinlich zu langweilig wurde oder die Kreuzfahrten teurer geworden sind hat er einen 450 € Job. Und raten Sie mal wo? Genau in einer Post Fiale. Eigenartig zuerst für den Postdienst Dienstuntauglich und jetzt bei der Post arbeiten.
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