In der Regel können Sie freiwillige Beiträge zahlen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.
Wenn Sie in einem Land arbeiten, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Arbeitszeiten dort ggf. auf die Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung angerechnet.
Ich würde hier ein persönliches Beratungsgespräch empfehlen.