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Experten-Antwort

Rentenzeiten in Deutschland und in der Türkei

von Ingrid Wichers Yıldırım08.03.2016 | 09:34
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Beitragszeiten zur deutschen Rentenversicherung. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich in Deutschland nicht mehr gearbeitet. Wir haben sowohl in der Türkei als auch in Deutschland gelebt. Mein Mann war Türke und Firmeninhaber in der Türkei. Nach seinem Tod musste ich mich mit um die Firma in der Türkei kümmern. Daher zahle ich seit 2008 Beitraege zur dortigen Bagkur versicherung. Leider werden wohl weder meine deutschen Zeiten noch meine türkischen für eine ausreichende Rente genügen. Ich bin Jahrgang 1959, habe also noch einige Zeit bis zur Rente. Ich möchte gerne wissen wo und bei wem ich mich am besten gezielt zu meiner Situation beraten lassen kann. Ich weiß nur dass ich die jeweilige Versicherung über die Zeiten im jeweils anderen Land informieren muss. Meines Wissens werden dann diese Zeiten mit angerechnet...allerdings nur als Zeit , die Rentenhöhe beeinflusst das nicht. Für mich ist es wichtig zu erfahren was ich unternehmen kann um meine mageren Rentenansprüche in beiden Laendern etwas zu verbessern oder ob sie vielleicht gar nicht so gering sind wie ich befürchte. Vielen Dank !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2016 | 11:26

Sehr geehrte Frau Ingrid Wichers-Yildirim,

da es in Fällen, in denen ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen Anwendung findet, immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, sollten Sie sich ausführlich von dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Das können die Deutsche Rentenversicherung Bund, Nordbayern oder Knappschaft-Bahn-See sein. Hier können Sie sich gezielt über Ihre deutschen Rentenansprüche unter Berücksichtigung der türkischen Versicherungszeiten bzw. über Möglichkeiten der freiwilligen Beitragszahlung informieren lassen.

Grundsätzliches können Sie auch bereits unserer Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in der Türkei“ entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=19

Auskünfte über Ihre türkischen Rentenansprüche kann jedoch allein der zuständige türkische Versicherungsträger erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

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