Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Udo,
Sie beabsichtigen einen Riestervertrag abzuschließen, weil Ihre Ehefrau ab diesem Jahr nicht mehr selbst zulagenberechtigt ist. Sie nehmen den Vertrag Ihrer Ehefrau dann sozusagen "Huckepack", das heißt, dass Sie als unmittelbar begünstigte Person ihre Frau als mittelbar zulageberechtigte Person mit ins Boot nehmen würden. Es bestehen dann zwei Verträge. Die Einzahlung des Sockelbeitrages in Höhe von 60,-€ in den Vertrag ihrer Frau ist dann nicht mehr erforderlich, sofern Sie als unmittelbar zulageberechtigte Person Ihren Mindesteigenbeitrag von 4 % erbringen. In diesem Fall fließen in den Vertrag Ihrer Ehefrau nur noch die Zulagen.
Achtung: Wenn erst im Laufe dieses Jahres die unmittelbare Zulagenberechtigung Ihrer Frau entfallen ist, wäre im kommenden Jahr noch der Mindesteigenbeitrag ( 4% des Vorjahreseinkommens ), mindestens jedoch noch der Sockelbeitrag von 60,- € zu entrichten, um die Zulagen zu erhalten.
Die Förderleistungen werden nur unter Einhalten bestimmter Regeln gewährt. Der Staat fördert die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester) durch Zulagen und Steuererleichterungen. Zu diesem Zweck hat er den sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommenssteuergesetz eingeführt, der in der Folge das zu versteuernde Einkommen in der Jahressteuererklärung mindert. Die Steuerersparnis kommt allerdings nur dann zum Zuge, wenn die Zulagenförderung geringer ausfällt als die zu gewährende Steuerminderung. In einer sogenannten Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt in jedem Fall eine entsprechende Berechnung vor, die aus dem Steuerbescheid ersichtlich wird.
Zunächst einmal können Sie bei der Auswahl eines Riesterproduktes wählen, ob Sie die betriebliche oder aber die private Schiene nehmen. Bei betrieblichem Riester spricht man auch von der Nettoentgeltumwandlung, weil der Riestervertrag Entgelt, welches bereits um die Steuer- und Sozialabgaben vermindert worden ist, anspart. Zum Ausgleich geben Sie Ihre Aufwendungen später in der Einkommenssteuererklärung an, so dass die steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 2.100,00 € jährlich reduziert wird. Betriebliche und private Riesterprodukte werden so gleich behandelt.
In der Auszahlungsphase unterliegen die Riesterrenten immer der Besteuerung. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass auch immer Steuern konkret zu zahlen sein werden. Entscheidend dabei ist die Höhe des im Alter zur Verfügung stehenden Einkommens nach Abzug von Steuerfreibeträgen und anderen steuermindernden Ausgaben.
Unterschiedlich fallen die Ausgaben für die Krankenversicherung ins Gewicht. Derzeit ist von den Betriebsrenten - darunter fällt auch betriebliches Riestern - der komplette Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Für private Riesterverträge entfallen diese Kosten. Betriebliche Anbieter gänzlich außer Acht lassen sollte man trotzdem nicht, weil Sie häufig durch niedrige Verwaltungskosten höhere Leistungen bei Vertragende bieten können. Vergleichen Sie die Angebote.
In den Riestervertrag fließt nur die eigene Zulage, nicht die des Ehegatten. Die Regelungen zur Kinderzulage sind mit denen des Kindergeldes verknüpft. In der Regel erhält die Mutter die Zulage, gemeinsam steuerlich veranlagte Eheleute können dies mittels Erklärung anders bestimmen.
Die konkreten Berechnungen der Förderquoten bitten wir mit Hilfe des auf dieser Internetseite befindlichen Förderechners ( siehe Finanzrechner / Nettoentgeltumwandlung ) selbst zu ermitteln, bzw. sich von Ihrem Anbieter ermitteln zu lassen.
Die Deutsche Rentenversicherung hält zum Thema Altersvorsorge eine Reihe von Broschüren vor. Allgemeine Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge können Sie auch im Verlauf eines Beratungsgespräches bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Denken Sie daran, konkrete Empfehlungen darf und kann Ihnen Ihr gesetzlicher Rentenversicherer nicht geben.
Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem der bundesweit angebotenen Kurse "Altersvorsorge macht Schule" an den Volkshochschulen gegen geringe Teilnahmegebühr. Näheres dazu unter www.altersvorsorge-macht-schule.de , Kursfinder aufrufen und die Teilnahme an einen in der Nähe seines Wohnortes angebotenen VHS Kurses buchen. Ganz einfach. Sie können Ihre Fragen direkt an den Referenten / die Referentin richten und erhalten kompetente Antworten. Die Kosten für den Kurs in Höhe von 20,- Euro sind moderat, ein Handbuch im Preis inbegriffen.
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