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Zur Experten-Antwort springenHallo Liza,
Altersvorsorgebeiträge müssen grundsätzlich bis zum 31.12. des Beitragsjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet werden. Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt.
Der Zulagenantrag ist bis zum Ablauf von zwei Kalenderjahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei ihrem Anbieter, bei welchem Sie einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, einzureichen.
Für das Beitragsjahr 2013 muss demnach der Antrag auf Zulage bis spätestens 31.12.2015 bei Ihrem Anbieter gestellt werden. Auch müssen Sie alle Änderungen immer Ihrem Anbieter mitteilen.
Wenn Sie mit dem Bescheid von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht einverstanden sind, dann sollten Sie dort Sie Einspruch einlegen.
Die ZfA meldet im Übrigen keine Daten an das Finanzamt, sondern nur anders herum. Hinsichtlich der geforderten Nachzahlungen aus dem Einkommenssteuerbescheid sollten Sie sich letztlich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.
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