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Experten-Antwort

Riester für beurlaubte Beamte

von Liza09.07.2015 | 13:24
984 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit Juni 2010 bis heute als Beamtin ohne Dienstbezüge beurlaubt (§§ 92 BBG) und erhalte Kindergeld für 2 Kinder. Mein Mann ist Angestellter in der Wirtschaft und riestert ebenfalls. Ich zahle den Höchstbetrag. Nun habe ich diese Woche überraschend eine Änderung meines Einkommenssteuerbescheides für 2012 erhalten mit einer deftigen Nachzahlungsforderung. Mit weiteren Nachzahlungsforderungen für 2013 und 2014 muss ich rechnen. Begründung: offensichtlich wurde ich jetzt nachträglich von unmittelbar Zulagenberechtigt in mittelbar Zulagenberechtigt geändert. Wer entscheidet denn über diese Einstufung? Wie geht man damit um, dass hier offensichtlich auf Seiten der ZfA über Jahre (wir sind jetzt in 2015!!!) geschlunzt wurde und ich im Glauben gelassen wurde, dass ich weiterhin unmittelbar zulagenberechtigt bin.? Das Ganze ist so extrem undurchsichtig, dass man auch auf Nachfrage keine sachliche Auskunft am Telefon bekommt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2015 | 10:00

Hallo Liza,

Altersvorsorgebeiträge müssen grundsätzlich bis zum 31.12. des Beitragsjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet werden. Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt.

Der Zulagenantrag ist bis zum Ablauf von zwei Kalenderjahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei ihrem Anbieter, bei welchem Sie einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, einzureichen.

Für das Beitragsjahr 2013 muss demnach der Antrag auf Zulage bis spätestens 31.12.2015 bei Ihrem Anbieter gestellt werden. Auch müssen Sie alle Änderungen immer Ihrem Anbieter mitteilen.

Wenn Sie mit dem Bescheid von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht einverstanden sind, dann sollten Sie dort Sie Einspruch einlegen.

Die ZfA meldet im Übrigen keine Daten an das Finanzamt, sondern nur anders herum. Hinsichtlich der geforderten Nachzahlungen aus dem Einkommenssteuerbescheid sollten Sie sich letztlich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

2 Antworten

Irmaam 09.07.2015 | 13:47
Ist ja mal ganz was neues, das Beamte was nachzahlen müssen. Mir kommen die Tränen
****am 09.07.2015 | 14:25
Hallo Liza, wenn Ursache für die Nachzahlungsforderung des FA die fehlende Zulagenberechtigung ist, sollten Sie sich umgehend mit ihrem Riester-Anbieter in Verbindung setzen und ihn informieren, das sie 2 Kinder ab 2010 geboren und erzogen haben und wegen der Erziehung der Kinder vom Dienst beurlaubt sind ohne Bezüge(=unmittelbare Zulagenberechtigung) und einen neuen Zulagenantrag stellen. Erst nach Eingang dieser ganzen Informationen kann das ZFA rückwirkend die Zulagenberechtigung sowie die Höhe der Zulagen ordnungsgemäß feststellen und an das Finanzamt melden. Ggf. sollte auch ein Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt werden.
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