Als Gründerin im Handwerk (Frisörin) bin ich zunächst pflichtversichert in der Rentenversicherung. Damit kann ich doch auch riestern!?? Aber nach welcher Größe wird mein Beitrag ermittelt?
19.10.2007, 15:28
von
Ruth
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Ruth
20.10.2007, 12:08
Experten-Antwort
Aus dem steuerlichen Einkommen das auch zur Berechnung für die Rentenversicherung zu Grunde gelegt wird.